Wie vor einigen Tagen schon gepostet, haben wir bezüglich der bevorstehenden Änderung des Baurechtsgesetzes, versucht mit den Personen, die den Entwurf erstellt haben, Kontakt aufzunehmen und unsere Fragen zu stellen. Nachdem wir nach einigen Tagen keine Antwort erhalten hatten, fragten wir nach und wurden an die hoffentlich richtige Stelle verwiesen.
Hier unsere E-Mail im Wortlaut:
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Xxxxxxxxxxxx, sehr geehrte Damen und Herren!
Wir leiten unsere Anfragen auch an Sie weiter um für den betroffenen Bürger und das Bankensystem, für die Baurechtsgeber, die Jurisprudenz und den Staat ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Verständnis zu erreichen. Dadurch soll zukünftig unnötiger Aufwand verhindert werden.
Das Schreiben war an die mit der Ausarbeitung des Gesetzes betrauten Herren Professoren Dr. Xxxxxxx und Dr. Xxxxxxx gerichtet. Von dieser Seite wurden wir an Sie verwiesen.
Unsere Hoffnung ist, dass Sie durch Prüfung und Ergänzung ein Gesetz formulieren, dass für alle Seiten eindeutiger anzuwenden ist. Durch eindeutig zielgerichtete Formulierung soll ein geringeres Maß an juristischen Spitzfindigkeiten sowie Auslegungen ermöglicht werden.
Im Sinne der Lesbarkeit durch informierte Bürger und auch zum allgemeinen Verständnis.
Möge das Gesetz in der klaren Anwendung und Ausführung glänzen.
Wir erwarten, dass zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen führende Texte im Gesetz bereits im Ansatz verhindert werden.
Ebenso ist bereits im Ansatz darauf zu achten, dass wesentliche Verschlechterungen der Stellung der (schwächeren und abhängigen) Baurechtsnehmer vermieden werden. Immerhin haben Baurechtnehmer im Unterschied zum Baurechtgeber KEINERLEI Gestaltungsmöglichkeit am Vertrag!! Bisherige Novellierungen haben nur zum Nachteil der Baurechtsnehmer in die Verträge eingegriffen, was aus unserer Sicht der Vertragssicherheit widerspricht. Was früher der Lobby der Genossenschaften diente (Einführung der Wertanpassung) dient nun ausschließlich der Lobby der Banken und der Willkür der Grundbesitzer, die ihre Sicherheiten gestärkt sehen wollen. Den Baurechtsnehmer sehen wir als Spielball, der jedem Anstoß folgen muss,
Das Gesetz sollte bereits im Vorhinein erkennbare Streitpunkte eindeutig behandeln und klarstellen.
Wesentliche Fragen für uns sind:
Ob und wie das Gesetz und seine Bestimmungen auf noch bestehende Baurechtsverträge wirken.
Wie können willkürliche oder ungerechte Vorgaben vermieden werden
- besonders in Hinsicht auf Veränderungen mit der Zulässigkeit von Kündigung aus ´wichtigen Gründen´ (was genau sind wichtige Gründe?)
- wie können diese genau definiert werden?
Welche negativen Auswirkungen sind durch die Änderungen der Wertsicherungsvereinbarung für die bestehenden Baurechtsverträge zu befürchten?
Können Richtlinien für klare Vorgaben zur Wertefeststellung von Baurechten bestimmt werden? Zum Beispiel Hinweise auf Literatur oder Fachpublikationen - Für wen gültig? (Banken, Baurechtsgeber, Baurechtsnehmer)
ist eine geänderte Behandlung und Klassifizierung von Rechtsnachfolgern geregelt? (etwa in direkter Linie, Erben, Beschenkte, Verwandte, Käufer, …….., Rechtsnachfolger von Rechtsnachfolgern etc.) “
Am Rande interessiert uns auch: Wer gründet Wohnungseigentum am Baurecht? Was passiert nach Auslaufen der Baurechtsverträge mit dem Wohnungseigentum?
Siedlerverein Aspern-Hausfeld
Ing. Peter Blanc, Wolfgang Pollak, Christian Pably
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Im Anhang haben wir unsere Fragensammlung (siehe Post vom 07.08.12) mit gesendet
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