Samstag, 4. August 2012

Allgemeine Information




 

                                                                                                          




INFORMATIONSBLATT 

Aspern 2012

Liebe Siedlerinnen und Siedler, liebe Nachbarinnen und Nachbarn!


Diese Information über die Arbeit unseres Siedlervereins und des Siedlerverbandes im Allgemeinen, soll Ihnen als Eigenheimbesitzer und Bewohner unserer Siedlung die Vorteile und die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft beim Österreichischen Siedlerverband aufzeigen bzw. in Erinnerung rufen.

Der Österreichische Siedlerverband ist eine überparteiliche Organisation und sieht seine Aufgabe darin die Interessen der Siedler und Eigenheimbesitzer, als deren größte Interessensvertretung mit fast 100.000 Mitgliedern, in allen Belangen zu vertreten. Er setzt sich für eine gerechte Behandlung der Siedler und Eigenheimbesitzer ein und hilft mit, die ständig steigenden Belastungen zu vermindern (z.B. Verhinderung der Erhöhung der Grundsteuer 1998!).

Über 4.000 unbezahlte, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter sind ständig damit beschäftigt, die besonderen Probleme der Siedler und Eigenheimbesitzer lösen zu helfen. Den Mitgliedern steht eine kostenlose Rechtsberatung und eine kostenlose Gartenberatung zur Verfügung. Es werden kostenlose Vorträge sowie die Möglichkeit der Weiterbildung (z.B. Siedlerakademie Donaustadt) angeboten.

Die Siedlerzeitung „Siedlung und Eigenheim“ mit aktuellen Informationen z.B. zu den Themen: Gartengestaltung und Gartenpflege, Rechtsfragen zu Grund und Eigenheimbesitz, Tipps für Häuselbauer und Bauberatung, erhalten Sie 6-mal jährlich gratis.

Unsere guten Kontakte sowie die regelmäßige Zusammenarbeit mit Gesetzgeber und Behörden auf Bezirks- und Gemeindeebene bringen unseren Mitgliedern frühzeitig Information und Sicherheit. So erhalten Sie Informationen, die unsere Siedlung betreffen, sei es über Polizeiaktionen, Pläne der Gemeinde Wien oder der Wiener Linien und dergleichen, direkt durch unsere Siedlerrundschreiben, die vom Vorstand persönlich ausgetragen werden.

Im Mitgliedsbeitrag von Eur. 17,- jährlich ist eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grundstück mit einer Deckungssumme von Eur. 508.700,00 pro Schadensfall sowie eine Eigenheimrechtsschutzversicherung mit einer Deckungssumme von Eur. 29.000,00 pro Schadensfall bereits inkludiert. (Achtung! Bei geteilten Gründen sollten beide Eigenheimbesitzer Vereinsmitglied sein, sonst gibt es keinen Versicherungsschutz für das zweite Haus.)

Darüber hinaus bietet Ihnen der Siedlerverband weitere kostengünstige Versicherungen (z.B. Unfallversicherung um Euro 6,00 pro Jahr, Hundehaftpflichtversicherung um Euro 80,00 pro Jahr, …) an.

Als Mitglied erhalten Sie auch bei vielen Banken im Bezirk spezielle Siedlerkonditionen (BA, BAWAG, RAIKA,..)

Ihre Mitgliedschaft ermöglicht Ihnen, alleine in Wien in über 30 Geschäften (Aichinger, Bauhaus, Bauwelt, Ludwig, …) vergünstigt einzukaufen.

Der Siedlerverband hilft seinen Mitgliedern aber auch im Katastrophenfall mittels eigens eingerichteten Katastrophenfonds.

Abschließend wollen wir aber von all den direkt ersichtlichen Mitgliedervorteilen einmal absehen und auf die durch Ihre Vereinsmitgliedschaft ausgedrückte Unterstützung der Arbeit von Funktionären und Mitarbeitern hinweisen.

Nur durch eine hohe Mitgliederzahl können wir unseren Vorschlägen und Forderungen bei Politik und Behörde Nachdruck verleihen, um für uns alle die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Durch ihre Mitgliedschaft setzen Sie ein Zeichen der Solidarität und der Zusammengehörigkeit in unserer Siedlung! Dafür bedanken wir uns im Namen aller, die ihre Freizeit opfern, um sich, ohne jegliche Gewinnabsicht, nur zum Wohle der Siedlerinnen und Siedler einzusetzen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft haben, oder wollen Sie unserem Siedlerverein beitreten (bei Baurechtsnehmern ist die Mitgliedschaft im Österreichischen Siedlerverband ein Vertragsbestandteil des Baurechtsvertrages mit der Gemeinde Wien), dann wenden Sie sich bitte entweder schriftlich an unseren „Siedlerbriefkasten“ am Resedaweg 60, telefonisch an unseren Obmann Hr. Ing. Blanc unter 0664/2063700 oder besuchen Sie uns im Internet unter www.aspern-hausfeld.com.



Mit freundlichem Siedlergruß,
der Vereinsvorstand (ZVR-Zahl: 469218549)




Obmann                                      Kassierin                                     Schriftführerin
Ing. Peter Blanc                           Gerlinde Novak                           Michaela Mörth
0664 / 206 37 00                        0664 / 496 28 07                        0664 / 383 45 12

Ruhezeiten




  


Sehr geehrte Siedlerinnen und Siedler!



Da bezüglich der Zeiten in denen rasengemäht werden darf oft Unklarheit herrscht, dürfen wir Sie wie folgt informieren:

VERORDNUNG  regelt  RUHEZEITEN  fürs  RASENMÄHEN

L560-000 - Verbrennungsmotoren in Gartenanlagen:

Kundmachung des Magistrats der Stadt Wien betreffend des Verbots der
Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder
Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen im Gebiet der Stadt Wien,
Rechtsvorschrift:
            L 560-000 Seite1 Lfg 27
            Stand 2001 02 08
      § 1
Zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der
gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch
genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen dürfen an Samstagen von 12 Uhr bis 24 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr keine mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräte oder Maschinen
verwendet werden.                
      § 2
 Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung
 und unterliegt der hiefür in § 108 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung -  WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils geltenden Fassung,  vorgesehenen Strafe.
Es ist richtig, dass nur Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren ab Samstag 12 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0 – 24 Uhr nicht verwendet werden dürfen. Darüber hinaus gibt es aber auch eine allgemeine Verordnung für Ruhezeiten.
  • Von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh gilt die „Nachtruhe“.
  • Sonntag und Feiertage gelten als besondere „Ruhetage“.
Die erstgenannte Verordnung betrifft die Verwendung von Geräten mit Verbrennungsmotoren, die zweitgenannten Ruhezeiten betreffen auch Elektro-betriebene Geräte, also auch die derzeit sehr beliebten „Mähroboter“! Es schadet dem Gerät jedoch sicher nicht, wenn Sie ihm schon Samstag etwas Ruhe gönnen, Ihr Nachbar wird es Ihnen danken.
Dieses Schreiben wird allen Haushalten in unserer Siedlung zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Siedlerverein Aspern- Hausfeld (ZVR-Zahl: 469218549)

Freitag, 3. August 2012

Sehr geehrte Siedler!

Willkommen in unserem Aspern-Hausfeld Blog!
Wir wollen dieses Blog nutzen, um aktuelle Informationen, betreffend unserer Siedlung, so schnell wie möglich an sie weiter zu geben.

Wir hoffen damit für alle Interessierten ein neues nützliches Service anbieten zu können.

Der Vorstand des Siedlervereines Aspern Hausfeld