Donnerstag, 14. November 2013

Siedlungshaushälften

Siedlerverein

Aspern- Hausfeld                                                                                                      

Resedaweg 60

1220 Wien

Zvr-Zahl: 46 92 18 549

 

An die Magistratsabteilung 37

der Gemeinde Wien

Bezirksstelle für den 22. Bezirk

Dresdnerstraße 82, 3.Stock

zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Michael Marx

 

Wien am 12.08. 2013

 

 

Betreff: Probleme nach dem Abriss von Siedlungshaushälften in der Siedlung Aspern- Hausfeld

 

 

Sehr geehrte Baupolizei!

Sehr geehrter Herr Oberstadtbaurat!

 

 

Zur Siedlung Aspern-Hausfeld (früher Stadtrandsiedlung) gehören die Gebiete westl. des Hagedornweges, die Grundstücke östl. des Aurikelweges und die Flächen rechts und links sowohl des Enzianwegs, Lavendelwegs und Resedawegs.

Der Abriss der Hälfte eines Hauses, wie es bei uns leider vorkommt (z.B. Aurikelweg 60-  Bearbeitung: Hr. Ing. Roman Schneider, Lavendelweg 61 – Bearbeitung: Fr. Dipl. Ing. Christine Ojo- Gruber), gefährdet nicht nur den Erhalt des Siedlungscharakters unserer Siedlung, die bereits seit über 70 Jahren Bestand hat, obwohl die MA 21 dieses Vorhaben ursprünglich verfolgt hat, sondern es treten hier auch Probleme bei der Wärmedämmung auf, da es sich bei der „Feuermauer“ nur um eine 7cm starke Ziegelmauer handelt.

Wesentlich gefährlicher ist jedoch die statische Komponente, denn es treten hier vermutlich auch statische Probleme auf (ich denke nicht, dass es einen Statiker gibt, der den verbleibenden Teil so abnehmen würde)!

Welche Möglichkeiten gibt es daher für den, in der verbleibenden Hälfte wohnenden Nachbarn, weiterhin in einem gedämmten und stabilen Haus zu wohnen?

Wer trägt für die Arbeiten die Verantwortung und wer überwacht die Ausführung?

Da die Grundgrenze die Mauer teilt gehören 3,5 cm derselben bereits zum benachbarten Grund, dennoch müsste doch derjenige der den Abriss in Auftrag gibt auch hier einen Nachweis der Wärmedämmung und eine statische Berechnung dem Bauansuchen beilegen. Auch müssten die Maßnahmen, ähnlich wie bei einer Unterfangung, unmittelbar nach der Entfernung der Haushälfte getroffen werden

Wir fordern zurzeit, davon unabhängig, eine Änderung der Flächenwidtmung, sodass ein Erhalt der Siedlungshaushälften gewährleistet bleibt.

Sowohl ich, als auch die Vorstandsmitglieder, sind gerne bereit dieses Problem persönlich, nach Wunsch auch vor Ort, mit Ihnen zu erörtern.

(Fotos liegen bei)

 

 

Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend

 

Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700

                                             Mail: blanc@utanet.at

Brief an die MA21

Siedlerverein

Aspern- Hausfeld                                                                                                      

Resedaweg 60

1220 Wien

Zvr-Zahl: 46 92 18 549

 

An die Magistratsabteilung 21

der Gemeinde Wien

Rathausstraße 14 – 16

Planungsgruppe Nord

zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Andreas Trisko

 

 

Wien am 30. 08. 2013

 

 

 

Betreff: MA 21 – SN22 – 580265 – 13 – 2

 

 

 

 

Sehr geehrte Fr. Dipl.-Ing Schluderbacher- Girsch,

sehr geehrter Hr. OStBR Dipl.-Ing. Trisko!

 

 

 

Vorerst möchte ich Ihnen für die rasche Beantwortung unseres Anliegens danken. Da ich seit über 15 Jahren als Obmann des Siedlervereins unsere Siedlung vertrete, ist mir der Inhalt der für unser Siedlungsgebiet seit 1998/99 gültigen Plandokumente sehr wohl bekannt und auch das vorrangige Ziel der damaligen Bearbeitung durch die MA 21C ist mir in Erinnerung geblieben.

Hier heißt es in den ersten beiden Punkten der angestrebten Ziele bei Punkt 4.: „Beabsichtigte Gestaltung und Entwicklung des Plangebietes“

<) Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen und Wahrung des einheitlichen und durchgrünten Siedlungscharakters

<) Schaffung und Erhaltung von wohnungsbezogenen Grün- und Freiflächen zur Förderung eines gesunden Wohnumfeldes…… .

Weiters kann man in Punkt 5. „Festsetzungen“ zweifellos feststellen, dass es beabsichtigt war, den bestehenden Siedlungscharakter zu bewahren und, dass die ursprüngliche Erscheinungsform der Gebäude grundsätzlich beibehalten werden soll.

Auch wurde zur Schaffung zeitgemäßen Wohnraums eine Bebauung der hinteren Grundstücksbereiche ermöglicht, wobei vorgeschlagen wurde, um den lockeren und durchgrünten Gesamteindruck der bestehenden Siedlung nicht wesentlich zu beeinträchtigen, eine bebaute Grundfläche von maximal 200m ² zuzulassen. (Entwurfs- und Diskussionsbericht vom 11. März 1999/Senatsrat Dipl. Ing. Binder, StBR Dipl. Ing. Heinrich)

 

Leider haben die damaligen Bemühungen der MA 21C nicht in allen Punkten gegriffen, wie man an den derzeitigen Problemen in der Siedlung erkennen kann.

Obwohl über viele Jahre die Zielsetzung der Flächenwidmung erkannt und beachtet wurde, legen seit kurzem geldgierige Bauunternehmer in skrupelloser Weise die Bebauungsvorschriften nach ihren eigenen Vorstellungen aus und hintergehen somit die beabsichtigte Entwicklung des Plangebiets.

 

 

 

 

Um Kosten zu sparen entfernt man seit einiger Zeit die alte Siedlungshaushälfte und errichtet das neue Gebäude eben erst in einer Entfernung von 12 m von der Baulinie. Die „halben Häuser“ bleiben unverputzt und ohne Wärmedämmung, etwas hilflos wirkend, in der Gegend stehen. (Brief an die MA 37).

 

Auch legt man plötzlich den Absatz: „Auf den mit BB2 bezeichneten Flächen auf Bauplätzen darf die bebaute Grundfläche von Gebäuden das Ausmaß von jeweils 200m² nicht überschreiten.“

so aus, dass sich die 200m² nicht auf die bebaute Grundfläche sondern lediglich auf die Fläche von Gebäuden bezieht. Daher wäre es folglich möglich mehrere Gebäude, mit je 200m² Grundfläche auf den mit BB2 bezeichneten Flächen pro Grundstück zu errichten.

 

Vielleicht benötigen wir in unserem Gebiet keine neue Flächenwidmung, wenn nur der bestehenden in Bezug auf ihre Zielsetzung und ihre Beabsichtigung Rechnung getragen würde.

 

Ich bitte Sie daher durchzusetzen, dass, da die Siedlungshaushälften ja in keiner Schutzzone stehen, sollten sie abgerissen werden, an deren Stelle, „im Sinne des bestehenden Siedlungscharakters“, wieder Gebäude lt. der geltenden Flächenwidmung zu errichten sind.

Weiters ersuche ich Sie um eine Klarstellung und eventuell einer Änderung des Wortlautes der Bestimmungen bzgl. des hinteren Bereichs der Liegenschaften, denn obwohl Sie in Ihrem Brief vom 13. August 2013 keinen Zweifel daran lassen, dass es sich bei den „200m²“ um die maximal bebaubare Grundfläche handelt, kommt es bei diesem Punkt seit heuer zu Neuinterpretationen, welche nicht nur den Charakter sondern auch den Weiterbestand unserer Siedlung gefährden!

 

 

Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend,

mit vorzüglicher Hochachtung.

 

 

 

Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700

                                             Mail: blanc@utanet.at

 

 

 

 

 

 

In Abschrift an:

(mit Beilagen)

 

        .) Den Bezirksvorsteher für den 22. Bezirk

      

Beilagen:

 

        .) Schriftverkehr mit der MA 37


Siedlerverein

Aspern- Hausfeld                                                                                                      
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549



An die
Magistratsabteilung Stadtteilplanung und Flächennutzung
Bereich Nordost
Rathausstr. 14- 16
1010 Wien
Wien am 17.07. 2013



Betreff: Plannummer 8076



Sehr geehrte Damen und Herren!



Der Siedlerverein Aspern- Hausfeld beeinsprucht hiermit die auf dem Friedhof Aspern geplante Änderung der Fächenwidmung.
Trotz Urlaubszeit wurden uns zahlreiche Beschwerden bezgl. des geplanten Bauvorhabens am Friedhofsgebiet zugetragen. Nach eingehender Beschäftigung mit den Unterlagen und Besichtigung des betr. Gebietes sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass diese Umwidmung nicht nur für alle unsere Mitglieder sondern auch für ganz Aspern, vorausblickend auch für die Seestadt- Aspern, da dort unseres Wissens kein Friedhof geplant ist, eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt.
Das sich derzeit und auch in Zukunft rasant entwickelnde Gebiet rund um die U2 wird nicht nur Wohnungen sondern auch einen leistungsfähigen Friedhof benötigen. Es ist den Alten und Gebrechlichen nicht zuzumuten auf andere Friedhöfe auszuweichen.
Der von Hr. BR Guttmann angesprochene Grünraum kann unseres Wissens auch nur als solcher Verwendung finden, da in diesem Gebiet keine Gräber errichtet werden können. Und auch wenn Hr. Dr. Pinter von der Friedhöfe Wien GmbH. bestätigt, dass am Friedhof Aspern in den nächsten Jahrzehnten ausreichend Einfassungsgräber zur Verfügung stehen werden, können wir dem, da scheinbar weder Zahlen noch Fakten bekannt gegeben werden können, keinen Glauben schenken.
Wir bitten Sie daher im Interesse der ansässigen Bevölkerung, vor allem der älteren Generation, von Ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen
(für den Verein)



Ing. Peter Blanc (Obmann)
Tel: 0664/ 206 3700