Donnerstag, 23. August 2012

Brief an die Wiener Linien


SV Aspern - Hausfeld
Resedaweg 60
1220 Wien

An: WIENER LINIEN GmbH & Co KG
       Direktion
       Erdbergstraße 202
      1030 Wien

z. H.: BAUABSCHNITTE U2- 14 und U2- 15


Betreffend: Gestaltung der Ostbahnbegleitstraße- Gehsteige
Wien am 17.Februar 2012

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte Ihnen auf diesem Wege ein Hauptanliegen, der von der Neugestaltung der Ostbahnbegleitstraße betroffenen Siedlerinnen und Siedlern, übermitteln.

Wir bitten Sie bei der Planung zu berücksichtigen, dass wir entlang unserer Grundstücke keine Gehsteige wollen und brauchen. Die neben der Fahrbahn gelegenen Gehsteige genügen auf jeden Fall. Bis zur Errichtung der U2 mussten Kinderwagen und Rollstuhl auf der Fahrbahn fahren, da es keinen geeigneten Gehweg gab. Nun würde uns allen ein Gehsteig an der Ostbahnbegleitstraße reichen und jener neben dem Parkstreifen ist wohl obligat. Andernfalls kämen auf unsere Siedler unnötige Kosten zu, welche, gerade in Zeiten wie diesen, nicht notwendig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch, über die Siedlerhomepage oder meine private  E-Mail Adresse (blanc@utanet.at) an mich oder sprechen Sie mit Ihrem Kollegen Herrn Höfling, mit dem wir unser Anliegen persönlich erörtert haben.
Ich bitte um wohlwollende Weiterleitung an die MA 28.

Mit freundlichen Grüßen und Dank



                                                                                                          für den Siedlerverein

Obmann                                                                                 Schriftführerin
Ing. Peter Blanc                                                                     Michaela Mörth
(Tel.: 0664 / 206 37 00)                                                                          (Tel.: 0664 / 383 45 12)

Gehsteig Ostbahnbegleitstraße


An die
Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk
Schrödingerplatz 1
1229 Wien


Betreff.: Gehsteige an der Ostbahnbegleitstraße


Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher!

Nachdem  wir Ihnen das Problem mit den zwei durch einen Grünstreifen getrennten Gehsteigen auf der Ostbahnbegleitstraße bereits bei unserer Generalversammlung am 22. April zur Kenntnis gebracht haben (das Schreiben an die Wr. Linien vom17. Februar liegt bei!), möchte ich Sie über den derzeitigen Stand der Dinge informieren und um Ihre Hilfe bitten.
Der vom Siedlerverein ASPERN-HAUSFELD verfasste Brief wurde von den Wiener Linien am 29. Februar an die MA 28 weitergeleitet. Von dort haben wir bis heute keine schriftliche Stellungnahme erhalten!
Auf die Bitte von BR Gasta hin wurde ich dann Anfang Juli von DI Reich (MA 28) telefonisch kontaktiert um die Sache vor Ort zu besprechen. Im Zuge dieses Gesprächs wurde ich einerseits informiert, dass wider unserer Bitte doch zwei Gehsteige geplant sind, andererseits wurde mir zugesichert, dass Herr DI Reich noch einmal mit den ausschlaggebenden Experten sprechen werde.
Nachdem ich seither wieder nichts von der MA 28 gehört habe und selbst im Urlaub war, haben einige Siedler von sich aus mit der MA 28 Kontakt aufgenommen (die BV wurde davon seitens der MA 28 in Kenntnis gesetzt) um von selbiger mit den absonderlichsten Begründungen eine Abfuhr zu erhalten.
Frau DI Layr begründet die Ablehnung des Wunsches des Siedlervereins in einem Brief an eine Siedlerin der auch der BV vorliegt wie folgt:

-         Direkte Wege für FußgängerInnen
-         Gewährleistung der Zugänglichkeit der Grundstücke
-         Vermeidung von Konflikten zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen durch illegales Begehen des Radweges durch Fußgänger mangels eines Gehsteiges an der Liegenschaft
-         Verhinderung von Trampelpfaden in der dann neu gestalteten Grünfläche.



Daraus ist für mich eindeutig ersichtlich, dass, wer auch immer dies als eine einleuchtende Begründung sieht, entweder noch nie vor Ort war, oder versucht die Bürger hinters Licht zu führen!
-         Selbst als an der Ostbahnbegleitstraße nur ein einige Zentimeter breiter „Gehsteig“ war, sind alle Passanten dort gegangen, auch wenn sie manchmal auf die Fahrbahn ausweichen mussten!
-         Es gibt auf der gesamten Länge unseres Gebietes keinen Gartenzugang, lediglich zwei Einfahrten, welche ohnedies eine eigene Zufahrt brauchen, über einen Gehweg oder einen Radweg werden sie nicht zufahren dürfen!
-         Ein illegales Begehen eines Radwegs lässt sich meiner Meinung nach auch nicht vermeiden, wenn man zehn Gehsteige baut und liegt auch nicht in der Verantwortlichkeit unserer Siedler! Vielmehr muss darauf geachtet werden, genügend Hundezonen einzurichten, da die Hundehalter mit ihren Hunden auf Grund der Gegebenheiten diejenigen sein werden, welche den Grünstreifen benutzen werden.
-         Seit der Errichtung unserer Siedlung vor ca. 75 Jahren hat sich noch nie entlang der Grundgrenzen ein Trampelpfad ausgebildet, lediglich entlang der Fahrbahn in Ermangelung eines ordentlichen Gehsteiges neben selbiger!
Daher kann es der MA 28 wohl nur um ein anderes Ziel gehen!
Es ist anzunehmen, dass der Gehsteig neben dem Parkstreifen nicht vom Schnee geräumt werden wird und die Gemeinde den Siedlern deshalb die große finanzielle Belastung zumutet, um in diesem Bereich einen geräumten Gehweg zu haben. Dieses Problem könnte man jedoch auch leicht vertraglich regeln!
Wir sind immer für die Errichtung von Gehsteigen eingetreten, wo solche für die Allgemeinheit von Nutzen sind, in dem gegebenen Fall jedoch würden die Kosten einen allfälligen Nutzen bei weitem übersteigen (dieser Meinung sind übrigens auch die von mir bislang kontaktierten Bezirksräte!).  
Bitte wirken Sie dahingehend auf die MA 28 ein, dass diese von Ihrem Vorhaben ablässt und den Siedlern, welche zum Großteil bereits Pensionisten sind, auf Grund der Länge der Grundstücke, dadurch unnötige, extrem hohe Kosten verursacht!

In Erwartung Ihrer Antwort zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen

SIEDLERVEREIN
ASPERN – HAUSFELD
Ing. Peter Blanc                                                  Michaela Mörth
Obmann des Siedlervereines Aspern                                     Schriftführerin
Resedaweg 60, 1220 Wien
Tel.0664 / 206 37 00

Mittwoch, 15. August 2012

Baurechtsgesetz_neu_2012

Wie vor einigen Tagen schon gepostet, haben wir bezüglich der bevorstehenden Änderung des Baurechtsgesetzes, versucht mit den Personen, die den Entwurf erstellt haben, Kontakt aufzunehmen und unsere Fragen zu stellen. Nachdem wir nach einigen Tagen keine Antwort erhalten hatten, fragten wir nach und wurden an die hoffentlich richtige Stelle verwiesen.

Hier unsere E-Mail im Wortlaut:

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Xxxxxxxxxxxx, sehr geehrte Damen und Herren!

Wir leiten unsere Anfragen auch an Sie weiter um für den betroffenen Bürger und das Bankensystem, für die Baurechtsgeber, die Jurisprudenz und den Staat ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Verständnis zu erreichen. Dadurch soll zukünftig unnötiger Aufwand verhindert werden.
Das Schreiben war an die mit der Ausarbeitung des Gesetzes betrauten Herren Professoren Dr. Xxxxxxx und Dr. Xxxxxxx gerichtet. Von dieser Seite wurden wir an Sie verwiesen.
Unsere Hoffnung ist, dass Sie durch Prüfung und Ergänzung ein Gesetz formulieren, dass für alle Seiten eindeutiger anzuwenden ist. Durch eindeutig zielgerichtete Formulierung soll ein geringeres Maß an juristischen Spitzfindigkeiten sowie Auslegungen ermöglicht werden.
Im Sinne der Lesbarkeit durch informierte Bürger und auch zum allgemeinen Verständnis.
Möge das Gesetz in der klaren Anwendung und Ausführung glänzen.
Wir erwarten, dass zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen führende Texte im Gesetz bereits im Ansatz verhindert werden.
Ebenso ist bereits im  Ansatz darauf zu achten, dass wesentliche Verschlechterungen der Stellung der (schwächeren und abhängigen) Baurechtsnehmer  vermieden werden. Immerhin haben Baurechtnehmer im Unterschied zum Baurechtgeber KEINERLEI Gestaltungsmöglichkeit am Vertrag!! Bisherige Novellierungen haben nur zum Nachteil der Baurechtsnehmer in die Verträge eingegriffen, was aus unserer Sicht der Vertragssicherheit widerspricht. Was früher der Lobby der Genossenschaften diente (Einführung der Wertanpassung) dient nun ausschließlich der Lobby der Banken und der Willkür der Grundbesitzer, die ihre Sicherheiten gestärkt sehen wollen. Den Baurechtsnehmer sehen wir als Spielball, der jedem Anstoß folgen muss,
Das Gesetz sollte bereits im Vorhinein erkennbare Streitpunkte eindeutig behandeln und klarstellen.

Wesentliche Fragen für uns sind:        
Ob und wie das Gesetz und seine Bestimmungen auf noch bestehende Baurechtsverträge wirken.
Wie können willkürliche oder ungerechte Vorgaben vermieden werden
- besonders in Hinsicht auf Veränderungen mit der Zulässigkeit von Kündigung aus ´wichtigen Gründen´ (was genau sind wichtige Gründe?)
- wie können diese genau  definiert werden?
Welche negativen Auswirkungen sind durch die Änderungen der Wertsicherungsvereinbarung für die bestehenden Baurechtsverträge zu befürchten?
Können Richtlinien für klare Vorgaben zur Wertefeststellung von Baurechten bestimmt werden? Zum Beispiel Hinweise auf Literatur oder Fachpublikationen  - Für wen gültig? (Banken, Baurechtsgeber, Baurechtsnehmer)
ist eine geänderte Behandlung und Klassifizierung von Rechtsnachfolgern geregelt? (etwa in direkter Linie, Erben, Beschenkte, Verwandte, Käufer, …….., Rechtsnachfolger von Rechtsnachfolgern etc.) “

Am Rande interessiert uns auch: Wer gründet Wohnungseigentum am Baurecht? Was passiert nach Auslaufen der Baurechtsverträge mit dem Wohnungseigentum?

Siedlerverein Aspern-Hausfeld

Ing. Peter Blanc, Wolfgang Pollak, Christian Pably

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Im Anhang haben wir unsere Fragensammlung (siehe Post vom 07.08.12) mit gesendet

Sonntag, 12. August 2012

NEWS

S1-S8 Aktueller Stand
Laden Sie hier die Präsentation zur Projektvorstellung S1-S8 herunter.


Autobahn light nach Aspern: Bund zahlt 230 Millionen Euro
20. Mai 2011
Die U-Bahn nach Aspern ist schon in Bau, auch die Auto-Anbindung ist jetzt fix. Statt einer 800-Millionen-Autobahn werden der neue Stadtteil Aspern und die A23 durch eine deutlich günstigere Bundesstraße verbunden.
Foto:
derStandard.at/Julia Schilly
Grafik:
der Standard Aspern
Wien - 800 Millionen Euro für eine gerade mal drei Kilometer lange Straße:
So viel hätte die Anbindung der Seestadt Aspern an die A23 bei Hirschstetten laut ursprünglicher Planung kosten sollen, denn die Autobahn durch dicht besiedeltes Gebiet hätte aufwendige Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen notwendig gemacht. Die rot-grüne Koalition wünschte sich in ihrem Regierungsübereinkommen von der Asfinag trotz der angespannten finanziellen Situation eine "stadtverträglich geplante und ausgestaltete Straße".
Rot-rot-grüner Kompromiss Diese wird Wien nun bekommen, die teure Autobahn-Variante wurde offiziell abgesagt. Wie der Standard am Freitag erfuhr, soll im Ministerrat voraus-sichtlich schon am kommenden Dienstag eine Novelle des Bundesstraßen-gesetzes beschlossen werden, laut der eine Bundesstraße den neuen Stadtteil
im 22. Bezirk mit der wichtigen Autobahn verbindet.
Die Gesamtkosten liegen nun laut Standard-Informationen bei geschätzten
400 Millionen Euro. Laut Infrastrukturministerium sind im geplanten Ministerratsbeschluss Ausgaben von 230 Millionen festgeschrieben, damit bleiben etwa 170 Millionen, die die Stadt zu dem Projekt beisteuern muss.
Es handelt sich dabei um einen Kompromiss zwischen Bund und Stadt; Ministerin Doris Bures (SPÖ) hatte im Zuge von Spar-Verhandlungen mit den Ländern betont, es müsse "nicht jede Straße eine Autobahn sein".
Diese wäre ausschließlich zu Lasten des Bundesbudgets gegangen.
Die Asfinag hatte ursprünglich angekündigt, nur die Verbindung zwischen
der S1 bei Raasdorf und der Seestadt Aspern bauen zu wollen. Für den Teil der Spange Aspern, die nun beschlossene Verbindung zur A23, müsse die Stadt aufkommen, hatte es im Vorjahr geheißen.
Die grüne Wiener Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou zeigte sich am Freitag "sehr erfreut" über das Ergebnis der Verhandlungen, die im Winter - kurz nach ihrem Amtsantritt - begonnen hatten. "Es war immer klar, dass wir eine hochleistungsfähige Straße nach Aspern brauchen und damit auch den 22. Bezirk und vor allem Hirschstetten entlasten", sagt Vassilakou. Auch im Büro von Finanzstadträtin Renate Brauner (SP) wird betont, dass der Anschluss Hirschstetten und damit die Fertigstellung der Spange Aspern "ein Erfolg für Wien ist".
Ebenfalls zufrieden ist der nicht-amtsführende Stadtrat der VP, Wolfgang Gerstl. Er geht davon aus, dass die abgespeckte Straßenvariante verhindern wird,
dass zu viel Durchzugsverkehr an dem neuen Stadtteil vorbeiführen wird. Gleichzeitig plädiert er für eine rasche Fertigstellung des restlichen Regionenrings rund um Wien - inklusive Lobau-Tunnel. Etwa 20 Kilometer Straße fehlen dazu noch.
Auf dem ehemaligen Flugfeld Aspern wird bis 2025 ein neuer Stadtteil mit Wohnungen für 20.000 Menschen sowie der gleichen Zahl an Arbeitsplätzen entstehen. Schon 2013 sollen die ersten Wohnungen bezugsfertig sein. Neben der Straßenverbindung wird auch die U2 bis in die Seestadt Aspern verlängert, die Bauarbeiten dafür haben bereits begonnen. (Bettina Fernsebner-Kokert/Andrea Heigl/DER STANDARD, Printausgabe, 21./22. Mai 2011)
Neue Straßenbahnlinien für die Donaustadt
Vizebürgermeisterin Renate Brauner und Bezirksvorsteher Norbert Scheed
Das Straßenbahnnetz im 22. Bezirk wird ausgebaut.
Die neuen Straßenbahnlinien 26 und 25 werden 2013 gleichzeitig mit der U2-Verlängerung zur Seestadt Aspern in Betrieb gehen. Der Anschluss an die
U-Bahn-Linien U1, U2 und U6 stellt einen historischen Augenblick für die Donaustadt dar. Linie 26: Verbindung zwischen 21. und 22. Bezirk
In wenigen Jahren wird die Linie 26 bis zur künftigen U2-Station Hausfeldstraße fahren. Wie bisher führt die Strecke von Strebersdorf über Floridsdorf zum Kagraner Platz. Von dort geht es dann auf einer Neubaustrecke bis zur neuen Endstelle weiter. Durch die Verlegung wird die Linie 26 eine für die Fahrgäste höchst attraktive Verbindung zwischen den Bezirken Floridsdorf und Donaustadt. Durch die Verknüpfung mit den Hauptachsen des öffentlichen Verkehrs in diesen Bezirken (U6- und S-Bahn-Station Floridsdorf, U1-Station Kagraner Platz und U2-Station Hausfeldstraße) erhöht sich die Attraktivität der Linie nochmals. Insbesondere für das Gebiet Am Heidjöchl und den Gewerbepark Stadlau wird sich die Erschließung durch den öffentlichen Verkehr deutlich verbessern.
Zehn neue Stationen Die neue 26er-Strecke ist rund 4,7 Kilometer lang und erhält zehn neue Stationen. Die Neubaustrecke beginnt beim Kagraner Platz, führt querfeldein auf einer Hochtrasse über den Gewerbepark Stadlau bis zur Oberfeldgasse. Dann verläuft die Strecke entlang der Oberfeldgasse durch die Siedlung Ziegelhofstraße/Quadenstraße über die Prinzgasse, Pirquetgasse, Zanggasse, Am Heidjöchl bis in die Hausfeldstraße.
Durch den Einsatz modernster Straßenbahngarnituren sinkt die Lärmbelastung auf die Hälfte jener von Autobussen. Bei der Streckenführung wurde darauf geachtet, dass die bestmögliche Versorgung mit Autoabstellplätzen für den jeweiligen Bezirksteil erhalten bleibt. Linie 25: Von Floridsdorf über Kagran nach Aspern
Gleichzeitig mit der Eröffnung der 26er-Neubaustrecke wird auch die neue Linie 25 ihren Betrieb aufnehmen. Der 25er wird dann die U6-Station Floridsdorf mit Kagran West und dem Donauspital (U2-Anschluss) verbinden. Er wird über die jetzige Endstation der Linie 26 (Oberdorfstraße) in die Seestadt Aspern geführt werden.
Seestadt Baumschutz
Verkehr

Dienstag, 7. August 2012

Neues Baurechtsgesetz

In naher Zukunft soll es ein neues Baurechtsgesetz geben.
Aufgrund der anstehenden Änderungen des Baurechtsgesetzes, sahen wir uns veranlasst, an die zuständigen Personen einige Fragen zur Klärung und zum besseren Verständniss zu stellen.
Zum Zeitpunkt an dem dieser Post erstellt wurde liegt noch keine Antwort vor.
Hier eine Kopie der Fragenstellung:


Von: Siedlerverein Aspern-Hausfeld [mailto:office@aspern-hausfeld.com]
Gesendet: Freitag, 03. August 2012 00:14
An: xxx@xxxxxxxxx.at; xxxxxx@xxxxx.at
Betreff: Baurechtsgesetz - Änderungen 2012, ANFRAGE

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Axxxxx Kxxxxxx!
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Cxxx Sxxxxxx!


Als Vertreter der Baurechtssiedler des Siedlervereines Aspern-Hausfeld, 1220 Wien, betrachten wir uns als informierte Bürger in Sachen Baurecht, umso mehr wir anlässlich der Baurechtsgesetznovelle 1990 in mehrere hundert Außerstreitverfahren mit der Gemeinde Wien eingebunden waren.

Wir haben von der Ausarbeitung der jüngst geplanten Änderung (2012) des Baurechtsgesetzes und Ihrer geschätzten Arbeit erfahren und gelesen.

Dabei ist uns besonders positiv aufgefallen, dass Ihre Bemühung dahin geht, dass für informierte Bürger dieses Gesetz auch lesbar sein soll.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, bitten wir Sie um Aufklärung  in einigen Punkten, damit wir die geplanten Änderungen auch verstehen und zuordnen können.
Vielleicht ist auch eine dementsprechende Verdeutlichung im Gesetzestext noch möglich.
Aus dem Baurechtsstreit ab 1990 sind wir gebrannte Kinder hinsichtlich der möglichen Auslegung der am stärkeren Ast sitzenden Baurechtsgeber.

In den folgenden Fragen bitten wir Sie um Erläuterung  zu unserem Verständnis um jetzt schon klar erkennen zu können, welche negativen Auswirkungen das neue Gesetz auf unsere Verträge haben wird:

Im Motivenbericht
wird ua. erwähnt: „dass spätere Änderungen des Baurechtsvertrages auch mit Wirkung für Dritte zu ermöglichen sind.“
-meinen Sie mit den „Dritten“ : z.B.: Banken mit eingetragenen Pfandrechten?
-welche Änderungen könnten hier etwa gemeint sein

Was meinen Sie im nächsten Absatz mit „künftige Zulässigkeit von wichtigen Gründen für die Kündigung des Baurechtes“
-sind die wichtigen Gründe namentlich in den Baurechtsvertrag aufzunehmen oder gilt auch eine allgemeine Diktion – „andere wichtige Gründe?“
Ist hier eine Eingrenzung zu finden?
-gilt die Erweiterung auf „wichtige Gründe“ auch für bereits bestehende Baurechtsverträge?

„Die Heimfallsklausel „– wie und wann werden die derzeit gültigen Baurechtsverträge davon betroffen sein?

Im Gesetzentwurf vom 27.2.2012 sind uns weitere Punkte unklar und wir bitten auch hier um Erklärung:
§2. (2) Der Baurechtsvertrag bestimmt den Umfang des Baurechts und geht auf die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über:
- kann der Baurechtsgeber bei Übergabe an Rechtsnachfolger  verlangen, dass der Baurechtsvertrag verändert wird? (z.B. hinsichtlich Höhe des Bauzinses; geänderte Bemessung; geänderte Wertefeststellung oder Dauer? )
-gibt es Unterschiede zwischen Rechtsnachfolgern (etwa: direkte Linie, entfernte Verwandte, Käufer des Baurechtes, Beschenkte, Erben, Rechtsnachfolger der Rechtsnachfolger)?
- ist das neue Gesetz nur für neu zu gründende Baurechtsverträge oder auch für die bestehenden Baurechtsverträge anzuwenden?

§6. (1) Wertsicherungsvereinbarungen jeder Art (inkl. Fußnote 23) sind zulässig, auch Bodenwertklauseln
-sind diese neuen, erweiterten (bisher VPI) Wertsicherungen auch für die bestehenden Baurechtsverträge zulässig?
-können die Anpassungen (z.B. Änderung auf Bodenwertklausel) auch für früher abgeschlossene Baurechtsverträge und auch rückwirkend durchgeführt werden?

§8. (1) Wertfeststellung des Baurechtes – uns ist bis heute nicht klar, wie der Wert des Baurechtes festzustellen ist. (Nach unseren Erfahrungen differieren die Einschätzungen wesentlich, je nachdem, von welcher Seite - Baurechtsgeber oder Baurechtsnehmer - diese Wertberechnung durchgeführt wird. Eine klare Basis der Berechnung wäre wünschenswert.

§9. Wohnungseigentum am Baurecht – Was passiert nach Ablauf des Baurechtes mit dem Wohnungseigentum?
-              Das angeführte Wohnungseigentumsgesetz 2002 BGBL II Nr. 583/2003 führte uns bei unseren Recherchen zum BMF: elektronische Rechnungslegung, wo liegt hier unser Suchfehler?

§10. (3) Nennung weiterer wichtiger Gründe im Baurechtsvertrag: - sind die wichtigen Gründe namentlich im Bauchrechtsvertrag anzuführen??

Wir bedanken und im Voraus für Ihre Bemühungen mit der Beantwortung unserer Fragen und hoffen, dass unsere Anregungen zur Klärung im Gesetzestext Einzug finden.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Siedlerverein Aspern-Hausfeld
1220 Wien, Resedaweg 60

Ing. Peter Blanc, Wolfgang Pollak, Christian Pably





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Samstag, 4. August 2012

Allgemeine Information




 

                                                                                                          




INFORMATIONSBLATT 

Aspern 2012

Liebe Siedlerinnen und Siedler, liebe Nachbarinnen und Nachbarn!


Diese Information über die Arbeit unseres Siedlervereins und des Siedlerverbandes im Allgemeinen, soll Ihnen als Eigenheimbesitzer und Bewohner unserer Siedlung die Vorteile und die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft beim Österreichischen Siedlerverband aufzeigen bzw. in Erinnerung rufen.

Der Österreichische Siedlerverband ist eine überparteiliche Organisation und sieht seine Aufgabe darin die Interessen der Siedler und Eigenheimbesitzer, als deren größte Interessensvertretung mit fast 100.000 Mitgliedern, in allen Belangen zu vertreten. Er setzt sich für eine gerechte Behandlung der Siedler und Eigenheimbesitzer ein und hilft mit, die ständig steigenden Belastungen zu vermindern (z.B. Verhinderung der Erhöhung der Grundsteuer 1998!).

Über 4.000 unbezahlte, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter sind ständig damit beschäftigt, die besonderen Probleme der Siedler und Eigenheimbesitzer lösen zu helfen. Den Mitgliedern steht eine kostenlose Rechtsberatung und eine kostenlose Gartenberatung zur Verfügung. Es werden kostenlose Vorträge sowie die Möglichkeit der Weiterbildung (z.B. Siedlerakademie Donaustadt) angeboten.

Die Siedlerzeitung „Siedlung und Eigenheim“ mit aktuellen Informationen z.B. zu den Themen: Gartengestaltung und Gartenpflege, Rechtsfragen zu Grund und Eigenheimbesitz, Tipps für Häuselbauer und Bauberatung, erhalten Sie 6-mal jährlich gratis.

Unsere guten Kontakte sowie die regelmäßige Zusammenarbeit mit Gesetzgeber und Behörden auf Bezirks- und Gemeindeebene bringen unseren Mitgliedern frühzeitig Information und Sicherheit. So erhalten Sie Informationen, die unsere Siedlung betreffen, sei es über Polizeiaktionen, Pläne der Gemeinde Wien oder der Wiener Linien und dergleichen, direkt durch unsere Siedlerrundschreiben, die vom Vorstand persönlich ausgetragen werden.

Im Mitgliedsbeitrag von Eur. 17,- jährlich ist eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grundstück mit einer Deckungssumme von Eur. 508.700,00 pro Schadensfall sowie eine Eigenheimrechtsschutzversicherung mit einer Deckungssumme von Eur. 29.000,00 pro Schadensfall bereits inkludiert. (Achtung! Bei geteilten Gründen sollten beide Eigenheimbesitzer Vereinsmitglied sein, sonst gibt es keinen Versicherungsschutz für das zweite Haus.)

Darüber hinaus bietet Ihnen der Siedlerverband weitere kostengünstige Versicherungen (z.B. Unfallversicherung um Euro 6,00 pro Jahr, Hundehaftpflichtversicherung um Euro 80,00 pro Jahr, …) an.

Als Mitglied erhalten Sie auch bei vielen Banken im Bezirk spezielle Siedlerkonditionen (BA, BAWAG, RAIKA,..)

Ihre Mitgliedschaft ermöglicht Ihnen, alleine in Wien in über 30 Geschäften (Aichinger, Bauhaus, Bauwelt, Ludwig, …) vergünstigt einzukaufen.

Der Siedlerverband hilft seinen Mitgliedern aber auch im Katastrophenfall mittels eigens eingerichteten Katastrophenfonds.

Abschließend wollen wir aber von all den direkt ersichtlichen Mitgliedervorteilen einmal absehen und auf die durch Ihre Vereinsmitgliedschaft ausgedrückte Unterstützung der Arbeit von Funktionären und Mitarbeitern hinweisen.

Nur durch eine hohe Mitgliederzahl können wir unseren Vorschlägen und Forderungen bei Politik und Behörde Nachdruck verleihen, um für uns alle die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Durch ihre Mitgliedschaft setzen Sie ein Zeichen der Solidarität und der Zusammengehörigkeit in unserer Siedlung! Dafür bedanken wir uns im Namen aller, die ihre Freizeit opfern, um sich, ohne jegliche Gewinnabsicht, nur zum Wohle der Siedlerinnen und Siedler einzusetzen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft haben, oder wollen Sie unserem Siedlerverein beitreten (bei Baurechtsnehmern ist die Mitgliedschaft im Österreichischen Siedlerverband ein Vertragsbestandteil des Baurechtsvertrages mit der Gemeinde Wien), dann wenden Sie sich bitte entweder schriftlich an unseren „Siedlerbriefkasten“ am Resedaweg 60, telefonisch an unseren Obmann Hr. Ing. Blanc unter 0664/2063700 oder besuchen Sie uns im Internet unter www.aspern-hausfeld.com.



Mit freundlichem Siedlergruß,
der Vereinsvorstand (ZVR-Zahl: 469218549)




Obmann                                      Kassierin                                     Schriftführerin
Ing. Peter Blanc                           Gerlinde Novak                           Michaela Mörth
0664 / 206 37 00                        0664 / 496 28 07                        0664 / 383 45 12

Ruhezeiten




  


Sehr geehrte Siedlerinnen und Siedler!



Da bezüglich der Zeiten in denen rasengemäht werden darf oft Unklarheit herrscht, dürfen wir Sie wie folgt informieren:

VERORDNUNG  regelt  RUHEZEITEN  fürs  RASENMÄHEN

L560-000 - Verbrennungsmotoren in Gartenanlagen:

Kundmachung des Magistrats der Stadt Wien betreffend des Verbots der
Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder
Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen im Gebiet der Stadt Wien,
Rechtsvorschrift:
            L 560-000 Seite1 Lfg 27
            Stand 2001 02 08
      § 1
Zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der
gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch
genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen dürfen an Samstagen von 12 Uhr bis 24 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr keine mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräte oder Maschinen
verwendet werden.                
      § 2
 Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung
 und unterliegt der hiefür in § 108 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung -  WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils geltenden Fassung,  vorgesehenen Strafe.
Es ist richtig, dass nur Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren ab Samstag 12 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0 – 24 Uhr nicht verwendet werden dürfen. Darüber hinaus gibt es aber auch eine allgemeine Verordnung für Ruhezeiten.
  • Von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh gilt die „Nachtruhe“.
  • Sonntag und Feiertage gelten als besondere „Ruhetage“.
Die erstgenannte Verordnung betrifft die Verwendung von Geräten mit Verbrennungsmotoren, die zweitgenannten Ruhezeiten betreffen auch Elektro-betriebene Geräte, also auch die derzeit sehr beliebten „Mähroboter“! Es schadet dem Gerät jedoch sicher nicht, wenn Sie ihm schon Samstag etwas Ruhe gönnen, Ihr Nachbar wird es Ihnen danken.
Dieses Schreiben wird allen Haushalten in unserer Siedlung zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Siedlerverein Aspern- Hausfeld (ZVR-Zahl: 469218549)

Freitag, 3. August 2012

Sehr geehrte Siedler!

Willkommen in unserem Aspern-Hausfeld Blog!
Wir wollen dieses Blog nutzen, um aktuelle Informationen, betreffend unserer Siedlung, so schnell wie möglich an sie weiter zu geben.

Wir hoffen damit für alle Interessierten ein neues nützliches Service anbieten zu können.

Der Vorstand des Siedlervereines Aspern Hausfeld