Donnerstag, 3. Oktober 2013

Flächenwidmung und Bebauungsvorschriften



Siedlerverein
Aspern- Hausfeld                                                                                                      
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549

An die Bezirksvorstehung
des 22. Bezirks
Schrödingerplatz 1
1229 Wien
z.H. Bezirksbaukommission
Wien am 17.07. 2013

Betreff: Änderung der Flächenwidmung und Bebauungsvorschriften im Gebiet der ehemaligen Stadtrandsiedlung
Sehr geehrte Baukommission!

Aufgrund einiger neuer Zu und Umbauten und eines aktuellen Bauvorhabens am Lavendelweg 61 hat die Generalversammlung des Siedlerverein Aspern-Hausfeld am 7.April 2013, einstimmig beschlossen, eine Änderung der, für das Gebiet unserer Siedlung geltenden Flächenwidmung und Bebauungsplänen, zu beantragen.
Als Obmann entspreche ich hiermit diesem Ansuchen und bitte Sie als Bezirksbehörde unsere Forderungen zu überprüfen und mit Ihrer geschätzten Zustimmung und mit Hinweis auf die Dringlichkeit des Anliegens an die MA 21 weiter zu leiten.
Zur Siedlung Aspern-Hausfeld (früher Stadtrandsiedlung) gehören die Gebiete westl. des Hagedornweges, die Grundstücke östl. des Aurikelweges und die Flächen rechts und links sowohl des Enzianwegs, Lavendelwegs und Resedawegs.
Unsere Forderung nach dieser Änderung zielt darauf ab, dass durch die dzt. geltenden Bestimmungen der Erhalt des Siedlungscharakters unserer Siedlung, die bereits seit über 70 Jahren Bestand hat, nicht gewährleistet ist, obwohl man dieses Vorhaben ursprünglich verfolgt hat.
So werden alte Siedlungshaushälften einfach abgerissen oder als Garagen missbraucht und auch das Überragen der zweiten Haushälfte um fast 1m ist dem Siedlungsbild nicht zuträglich.
Gegen die von der Fa. Glorit vorangetriebene „Verhüttelung" unseres Siedlungsgebiets haben wir bisher nichts unternommen, da diese Bauweise ja in etwa einer „Siedlungsbauweise" entspricht.
Das Bauvorhaben des Baumeisters Lehner am Lavendelweg 61 steht jedoch in keinster Weise im Einklang mit einem Siedlungscharakter!
Das von uns bereits, bei Vorlage der Pläne, beeinspruchte Bauvorhaben steht, wie man uns mitteilte, im Einklang mit den Bestimmungen. Es werden drei überdimensionierte Wohnhäuser mit je 4 Eigentumswohnungen mitten in ein Siedlungsgebiet, in dem im Normalfall pro Grundstück ein bis zwei Familien wohnen hinein gestellt.
Die zukünftigen Bewohner dieses „Bereicherungsvorhabens", sollte es sie je geben, können einem, ob der aufgebrachten Stimmung gegen diese Bauten, bereits jetzt leidtun.
Gröbere  Auseinandersetzungen sind hier vorprogrammiert.
Wir fordern daher:
Unbedingter Erhalt der Siedlungshaushälften (es treten hier nicht nur Probleme bei der Wärmedämmung, da es sich bei der „Feuermauer" nur um eine 7cm Ziegelmauer handelt, sondern auch statische Probleme auf!),
Verminderung der max. Bauhöhe (alle Siedlungsbauten sind zweigeschossig, ein drittes Geschoß, auch im Dachbereich darf technisch nicht möglich sein!)  ,
Herabsetzung des Ausmaßes der max. bebaubaren Fläche (1/4 der Grundfläche für Wohnzwecke ist genug!),
pro Bauplatz nur ein Gebäude für Wohnzwecke (max. 200m² pro Bauplatz!).
Sowohl ich, als auch die Vorstandsmitglieder, sind gerne bereit dieses Problem persönlich und vor Ort mit Ihnen zu erörtern.(Fotos liegen bei.)

Für Ihre Mithilfe und Unterstützung dankend

Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700




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