Siedlerverein
Aspern- Hausfeld
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549
An die Magistratsabteilung 21
der Gemeinde Wien
Rathausstraße 14 – 16
Planungsgruppe Nord
zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Andreas Trisko
Wien am 30. 08. 2013
Betreff: MA 21 – SN22 – 580265 – 13 – 2
Sehr geehrte Fr. Dipl.-Ing Schluderbacher- Girsch,
sehr geehrter Hr. OStBR Dipl.-Ing. Trisko!
Vorerst möchte ich Ihnen für die rasche Beantwortung unseres Anliegens danken. Da ich seit über 15 Jahren als Obmann des Siedlervereins unsere Siedlung vertrete, ist mir der Inhalt der für unser Siedlungsgebiet seit 1998/99 gültigen Plandokumente sehr wohl bekannt und auch das vorrangige Ziel der damaligen Bearbeitung durch die MA 21C ist mir in Erinnerung geblieben.
Hier heißt es in den ersten beiden Punkten der angestrebten Ziele bei Punkt 4.: „Beabsichtigte Gestaltung und Entwicklung des Plangebietes"
<) Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen und Wahrung des einheitlichen und durchgrünten Siedlungscharakters
<) Schaffung und Erhaltung von wohnungsbezogenen Grün- und Freiflächen zur Förderung eines gesunden Wohnumfeldes…… .
Weiters kann man in Punkt 5. „Festsetzungen" zweifellos feststellen, dass es beabsichtigt war, den bestehenden Siedlungscharakter zu bewahren und, dass die ursprüngliche Erscheinungsform der Gebäude grundsätzlich beibehalten werden soll.
Auch wurde zur Schaffung zeitgemäßen Wohnraums eine Bebauung der hinteren Grundstücksbereiche ermöglicht, wobei vorgeschlagen wurde, um den lockeren und durchgrünten Gesamteindruck der bestehenden Siedlung nicht wesentlich zu beeinträchtigen, eine bebaute Grundfläche von maximal 200m ² zuzulassen. (Entwurfs- und Diskussionsbericht vom 11. März 1999/Senatsrat Dipl. Ing. Binder, StBR Dipl. Ing. Heinrich)
Leider haben die damaligen Bemühungen der MA 21C nicht in allen Punkten gegriffen, wie man an den derzeitigen Problemen in der Siedlung erkennen kann.
Obwohl über viele Jahre die Zielsetzung der Flächenwidmung erkannt und beachtet wurde, legen seit kurzem geldgierige Bauunternehmer in skrupelloser Weise die Bebauungsvorschriften nach ihren eigenen Vorstellungen aus und hintergehen somit die beabsichtigte Entwicklung des Plangebiets.
Um Kosten zu sparen entfernt man seit einiger Zeit die alte Siedlungshaushälfte und errichtet das neue Gebäude eben erst in einer Entfernung von 12 m von der Baulinie. Die „halben Häuser" bleiben unverputzt und ohne Wärmedämmung, etwas hilflos wirkend, in der Gegend stehen. (Brief an die MA 37).
Auch legt man plötzlich den Absatz: „Auf den mit BB2 bezeichneten Flächen auf Bauplätzen darf die bebaute Grundfläche von Gebäuden das Ausmaß von jeweils 200m² nicht überschreiten."
so aus, dass sich die 200m² nicht auf die bebaute Grundfläche sondern lediglich auf die Fläche von Gebäuden bezieht. Daher wäre es folglich möglich mehrere Gebäude, mit je 200m² Grundfläche auf den mit BB2 bezeichneten Flächen pro Grundstück zu errichten.
Vielleicht benötigen wir in unserem Gebiet keine neue Flächenwidmung, wenn nur der bestehenden in Bezug auf ihre Zielsetzung und ihre Beabsichtigung Rechnung getragen würde.
Ich bitte Sie daher durchzusetzen, dass, da die Siedlungshaushälften ja in keiner Schutzzone stehen, sollten sie abgerissen werden, an deren Stelle, „im Sinne des bestehenden Siedlungscharakters", wieder Gebäude lt. der geltenden Flächenwidmung zu errichten sind.
Weiters ersuche ich Sie um eine Klarstellung und eventuell einer Änderung des Wortlautes der Bestimmungen bzgl. des hinteren Bereichs der Liegenschaften, denn obwohl Sie in Ihrem Brief vom 13. August 2013 keinen Zweifel daran lassen, dass es sich bei den „200m²" um die maximal bebaubare Grundfläche handelt, kommt es bei diesem Punkt seit heuer zu Neuinterpretationen, welche nicht nur den Charakter sondern auch den Weiterbestand unserer Siedlung gefährden!
Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend,
mit vorzüglicher Hochachtung.
Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700
Mail: blanc@utanet.at
In Abschrift an:
(mit Beilagen)
.) Den Bezirksvorsteher für den 22. Bezirk
Beilagen:
.) Schriftverkehr mit der MA 37

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