Donnerstag, 14. November 2013

Siedlungshaushälften

Siedlerverein

Aspern- Hausfeld                                                                                                      

Resedaweg 60

1220 Wien

Zvr-Zahl: 46 92 18 549

 

An die Magistratsabteilung 37

der Gemeinde Wien

Bezirksstelle für den 22. Bezirk

Dresdnerstraße 82, 3.Stock

zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Michael Marx

 

Wien am 12.08. 2013

 

 

Betreff: Probleme nach dem Abriss von Siedlungshaushälften in der Siedlung Aspern- Hausfeld

 

 

Sehr geehrte Baupolizei!

Sehr geehrter Herr Oberstadtbaurat!

 

 

Zur Siedlung Aspern-Hausfeld (früher Stadtrandsiedlung) gehören die Gebiete westl. des Hagedornweges, die Grundstücke östl. des Aurikelweges und die Flächen rechts und links sowohl des Enzianwegs, Lavendelwegs und Resedawegs.

Der Abriss der Hälfte eines Hauses, wie es bei uns leider vorkommt (z.B. Aurikelweg 60-  Bearbeitung: Hr. Ing. Roman Schneider, Lavendelweg 61 – Bearbeitung: Fr. Dipl. Ing. Christine Ojo- Gruber), gefährdet nicht nur den Erhalt des Siedlungscharakters unserer Siedlung, die bereits seit über 70 Jahren Bestand hat, obwohl die MA 21 dieses Vorhaben ursprünglich verfolgt hat, sondern es treten hier auch Probleme bei der Wärmedämmung auf, da es sich bei der „Feuermauer“ nur um eine 7cm starke Ziegelmauer handelt.

Wesentlich gefährlicher ist jedoch die statische Komponente, denn es treten hier vermutlich auch statische Probleme auf (ich denke nicht, dass es einen Statiker gibt, der den verbleibenden Teil so abnehmen würde)!

Welche Möglichkeiten gibt es daher für den, in der verbleibenden Hälfte wohnenden Nachbarn, weiterhin in einem gedämmten und stabilen Haus zu wohnen?

Wer trägt für die Arbeiten die Verantwortung und wer überwacht die Ausführung?

Da die Grundgrenze die Mauer teilt gehören 3,5 cm derselben bereits zum benachbarten Grund, dennoch müsste doch derjenige der den Abriss in Auftrag gibt auch hier einen Nachweis der Wärmedämmung und eine statische Berechnung dem Bauansuchen beilegen. Auch müssten die Maßnahmen, ähnlich wie bei einer Unterfangung, unmittelbar nach der Entfernung der Haushälfte getroffen werden

Wir fordern zurzeit, davon unabhängig, eine Änderung der Flächenwidtmung, sodass ein Erhalt der Siedlungshaushälften gewährleistet bleibt.

Sowohl ich, als auch die Vorstandsmitglieder, sind gerne bereit dieses Problem persönlich, nach Wunsch auch vor Ort, mit Ihnen zu erörtern.

(Fotos liegen bei)

 

 

Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend

 

Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700

                                             Mail: blanc@utanet.at

Brief an die MA21

Siedlerverein

Aspern- Hausfeld                                                                                                      

Resedaweg 60

1220 Wien

Zvr-Zahl: 46 92 18 549

 

An die Magistratsabteilung 21

der Gemeinde Wien

Rathausstraße 14 – 16

Planungsgruppe Nord

zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Andreas Trisko

 

 

Wien am 30. 08. 2013

 

 

 

Betreff: MA 21 – SN22 – 580265 – 13 – 2

 

 

 

 

Sehr geehrte Fr. Dipl.-Ing Schluderbacher- Girsch,

sehr geehrter Hr. OStBR Dipl.-Ing. Trisko!

 

 

 

Vorerst möchte ich Ihnen für die rasche Beantwortung unseres Anliegens danken. Da ich seit über 15 Jahren als Obmann des Siedlervereins unsere Siedlung vertrete, ist mir der Inhalt der für unser Siedlungsgebiet seit 1998/99 gültigen Plandokumente sehr wohl bekannt und auch das vorrangige Ziel der damaligen Bearbeitung durch die MA 21C ist mir in Erinnerung geblieben.

Hier heißt es in den ersten beiden Punkten der angestrebten Ziele bei Punkt 4.: „Beabsichtigte Gestaltung und Entwicklung des Plangebietes“

<) Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen und Wahrung des einheitlichen und durchgrünten Siedlungscharakters

<) Schaffung und Erhaltung von wohnungsbezogenen Grün- und Freiflächen zur Förderung eines gesunden Wohnumfeldes…… .

Weiters kann man in Punkt 5. „Festsetzungen“ zweifellos feststellen, dass es beabsichtigt war, den bestehenden Siedlungscharakter zu bewahren und, dass die ursprüngliche Erscheinungsform der Gebäude grundsätzlich beibehalten werden soll.

Auch wurde zur Schaffung zeitgemäßen Wohnraums eine Bebauung der hinteren Grundstücksbereiche ermöglicht, wobei vorgeschlagen wurde, um den lockeren und durchgrünten Gesamteindruck der bestehenden Siedlung nicht wesentlich zu beeinträchtigen, eine bebaute Grundfläche von maximal 200m ² zuzulassen. (Entwurfs- und Diskussionsbericht vom 11. März 1999/Senatsrat Dipl. Ing. Binder, StBR Dipl. Ing. Heinrich)

 

Leider haben die damaligen Bemühungen der MA 21C nicht in allen Punkten gegriffen, wie man an den derzeitigen Problemen in der Siedlung erkennen kann.

Obwohl über viele Jahre die Zielsetzung der Flächenwidmung erkannt und beachtet wurde, legen seit kurzem geldgierige Bauunternehmer in skrupelloser Weise die Bebauungsvorschriften nach ihren eigenen Vorstellungen aus und hintergehen somit die beabsichtigte Entwicklung des Plangebiets.

 

 

 

 

Um Kosten zu sparen entfernt man seit einiger Zeit die alte Siedlungshaushälfte und errichtet das neue Gebäude eben erst in einer Entfernung von 12 m von der Baulinie. Die „halben Häuser“ bleiben unverputzt und ohne Wärmedämmung, etwas hilflos wirkend, in der Gegend stehen. (Brief an die MA 37).

 

Auch legt man plötzlich den Absatz: „Auf den mit BB2 bezeichneten Flächen auf Bauplätzen darf die bebaute Grundfläche von Gebäuden das Ausmaß von jeweils 200m² nicht überschreiten.“

so aus, dass sich die 200m² nicht auf die bebaute Grundfläche sondern lediglich auf die Fläche von Gebäuden bezieht. Daher wäre es folglich möglich mehrere Gebäude, mit je 200m² Grundfläche auf den mit BB2 bezeichneten Flächen pro Grundstück zu errichten.

 

Vielleicht benötigen wir in unserem Gebiet keine neue Flächenwidmung, wenn nur der bestehenden in Bezug auf ihre Zielsetzung und ihre Beabsichtigung Rechnung getragen würde.

 

Ich bitte Sie daher durchzusetzen, dass, da die Siedlungshaushälften ja in keiner Schutzzone stehen, sollten sie abgerissen werden, an deren Stelle, „im Sinne des bestehenden Siedlungscharakters“, wieder Gebäude lt. der geltenden Flächenwidmung zu errichten sind.

Weiters ersuche ich Sie um eine Klarstellung und eventuell einer Änderung des Wortlautes der Bestimmungen bzgl. des hinteren Bereichs der Liegenschaften, denn obwohl Sie in Ihrem Brief vom 13. August 2013 keinen Zweifel daran lassen, dass es sich bei den „200m²“ um die maximal bebaubare Grundfläche handelt, kommt es bei diesem Punkt seit heuer zu Neuinterpretationen, welche nicht nur den Charakter sondern auch den Weiterbestand unserer Siedlung gefährden!

 

 

Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend,

mit vorzüglicher Hochachtung.

 

 

 

Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700

                                             Mail: blanc@utanet.at

 

 

 

 

 

 

In Abschrift an:

(mit Beilagen)

 

        .) Den Bezirksvorsteher für den 22. Bezirk

      

Beilagen:

 

        .) Schriftverkehr mit der MA 37


Siedlerverein

Aspern- Hausfeld                                                                                                      
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549



An die
Magistratsabteilung Stadtteilplanung und Flächennutzung
Bereich Nordost
Rathausstr. 14- 16
1010 Wien
Wien am 17.07. 2013



Betreff: Plannummer 8076



Sehr geehrte Damen und Herren!



Der Siedlerverein Aspern- Hausfeld beeinsprucht hiermit die auf dem Friedhof Aspern geplante Änderung der Fächenwidmung.
Trotz Urlaubszeit wurden uns zahlreiche Beschwerden bezgl. des geplanten Bauvorhabens am Friedhofsgebiet zugetragen. Nach eingehender Beschäftigung mit den Unterlagen und Besichtigung des betr. Gebietes sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass diese Umwidmung nicht nur für alle unsere Mitglieder sondern auch für ganz Aspern, vorausblickend auch für die Seestadt- Aspern, da dort unseres Wissens kein Friedhof geplant ist, eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt.
Das sich derzeit und auch in Zukunft rasant entwickelnde Gebiet rund um die U2 wird nicht nur Wohnungen sondern auch einen leistungsfähigen Friedhof benötigen. Es ist den Alten und Gebrechlichen nicht zuzumuten auf andere Friedhöfe auszuweichen.
Der von Hr. BR Guttmann angesprochene Grünraum kann unseres Wissens auch nur als solcher Verwendung finden, da in diesem Gebiet keine Gräber errichtet werden können. Und auch wenn Hr. Dr. Pinter von der Friedhöfe Wien GmbH. bestätigt, dass am Friedhof Aspern in den nächsten Jahrzehnten ausreichend Einfassungsgräber zur Verfügung stehen werden, können wir dem, da scheinbar weder Zahlen noch Fakten bekannt gegeben werden können, keinen Glauben schenken.
Wir bitten Sie daher im Interesse der ansässigen Bevölkerung, vor allem der älteren Generation, von Ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen
(für den Verein)



Ing. Peter Blanc (Obmann)
Tel: 0664/ 206 3700

Donnerstag, 3. Oktober 2013

Rundschreiben im Juni 2013

Liebe Siedlerinnen und Siedler!



Neuer Vorstand

Unsere Generalversammlung war wieder einmal sehr gut besucht, der dort neu gewählte Vorstand hat sich mittlerweile konstituiert und ist damit rechtswirksam.
Auf die bei der Versammlung gestellten Fragen an Hrn. Mag. Summer von der Projektleitung „Seestadt Aspern“ haben wir mittlerweile Antworten bekommen, von denen wir die wichtigsten hier kurz anführen möchten.

Eine asphaltierte Zufahrtsstraße von der Johann Kutschera Gasse (Höhe Alte Schanzen) zum Infopoint sollte ungefähr Ende Mai fertiggestellt werden.
In absehbarer Zeit wird es keine Anbindung vom Kornblumenweg und Margaritenweg in die Seestadt geben. Langfristig sind hier ein Fuß- und Radweg angedacht.
Derzeit sind keine Hundezonen geplant, es werden aber Sackerlspender aufgestellt.
Die beiden U-Bahnstationen in der Seestadt werden von verschiedenen Bussen angefahren. Ein Zeitplan dafür wurde nicht genannt. Mit Fertigstellung des ersten Teiles der Seestadt wird die Buslinie 84A über die Alten Schanzen in die Seestadt fahren.
Im Norden der Seestadt (U-Bahnstation) ist eine Park & Ride Anlage geplant.
Ab 2017 soll dann auch die S80 bei der Seestadt stehen bleiben. Bis dahin bleiben die aktuellen Haltestellen erhalten.


Gehsteige Ostbahnbegleitstraße

Der Siedlerverein hat in einem eingeschriebenen Brief an den Hrn. Bezirksvorsteher Scheed noch einmal um Unterstützung zur Verhinderung der Gehsteige an der Ostbahnbegleitstraße  die direkt an unseren Grundstücke angrenzen sollen angesucht. Mitte Juni haben wir diesbezüglich einen Termin in der Bezirksvorstehung. Weitere Schritte unsererseits sind angedacht.

Flächenwidmungsplan

Wie in der Abstimmung bei der Hauptversammlung beschlossen, werden wir versuchen eine Änderung der Flächenwidmung unserer Siedlung zu erreichen, damit weitere Bauvorhaben wie am Lavendelweg 61 verhindert werden. Wir beabsichtigen eine Herabsetzung der maximalen Gebäudehöhe und der maximal verbaubaren Fläche.


Die neue Stadtstraße

Dazu gibt es einen BürgerInnenbeirat welcher laut aktueller Sachlage nur geringfügig Einfluss auf die Planung hat. Die derzeit geplante Lage der Stadtstraße kann scheinbar nur noch geringfügig verändert werden, eine komplett andere Straßenführung scheint nicht möglich zu sein. Wir als Vorstand sind jedenfalls mit mindestens einer Stimme im Beirat vertreten.

Schiffsfahrt zum Spitzer Marillenkirtag

Wie schon im Vorjahr plant der Vorstand wieder eine Schiffsfahrt. Diesmal geht es am Sa. den 20.7. mit der „MS Admiral Tegetthoff“ nach Spitz zum Marillen Kirtag. Abfahrt ist um 8:30 bei der Reichsbrücke. Ankunft in Wien ist um 23:00 Uhr. Die Kosten betragen für Mitglieder und Angehörige 44,90 €, für Gäste 49,90 €. Kinder unter 6 Jahren sind Gratis, Kinder von 6-15 Jahren 25€. Bei der Hinfahrt ist ein Buffet im Preis inkludiert.
Wer mitfahren möchte bitte um Anmeldung bei Hrn. Blanc Resedaweg 60 bzw. telefonisch und Einzahlung des Gesamtbetrages auf das Konto Erste Bank: Kto. Nr.: 297 626 741 01, BLZ: 20111 – (unter Verwendungszweck bitte „Donaufahrt, EINEN Namen und Anzahl der Personen“ angeben)
Da es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt bitte rasch anmelden. Sollten mehr Personen mitfahren wollen als Plätze am Schiff verfügbar sind entscheidet die Reihenfolge der Einzahlung. Sollte jemand keinen Platz mehr bekommen wird natürlich der Gesamtbetrag zurücküberwiesen.

Modellflieger an der Johann Kutschera Straße

Es gibt einige Beschwerden über die Lärmbelästigung der Modellflieger an der Johann Kutschera Straße. Der Siedlerverein prüft derzeit ob es rechtliche Möglichkeiten gibt dieses abzustellen.

Heckenschneiden

Wie jedes Jahr wollen wir auch heuer wieder darauf hinweisen, dass die Siedler verpflichtet sind die Hecken die über die Zäune ragen zu schneiden.

Mitgliedsbeitrag

Wir möchten uns bei denjenigen Bedanken welche Ihren Mitgliedsbeitrag bereits bezahlt haben. Gleichzeitig erinnern wir die anderen die es bisher verabsäumt haben und legen dazu dem Rundschreiben einen Zahlschein bei.


Ihr Siedlerverein

Obmann Kassiererin Schriftführer
Ing. Peter Blanc Gerlinde Novak DI (FH) Walter Doczekal
0664 / 206 37 00                 0664 / 496 28 07                0660 / 577 14 33

Bezirkszeitung über unsere Siedlung "Monsterbau"


umwidmung



Mit freundlichen Grüßen

Christian Pably
cpably@gmail.com




 22. Bezirk, Siedlung Aspern-Hausfeld
EZ 3494 der Kat. Gem. Aspern 
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 37
Baupolizei – Gebietsgruppe Ost
Kleinvolumige Bauvorhaben
Dresdner Straße 82, 3. Stock
A – 1200 Wien
Telefon: (+43 1) 4000-37470
Telefax: (+43 1) 4000-99-37470
E-Mail: ggo.kleinvolumig@ma37.wien.gv.at 
www.bauen.wien.at 
AktenzahlSachbearbeiter/in:DurchwahlDatum
MA37/GGO-KV-32974-1/13 DI Marx01/4000-37471 Wien, 21. Aug 2013
Oberstadtbaurat
Siedlerverein Aspern-Hausfeld
z.Hd. des Obmannes Herrn Ing. Peter Blanc
per E-Mail blanc@utanet.at
Sehr geehrter Herr Ing. Blanc!
Zu Ihrem Schreiben vom 12.08.2013 darf ich Ihnen nach Überprüfung der Angelegenheit zu den baubehördlichen Belangen Folgendes mitteilen:
In dem gegenständlichen Siedlungsbereich ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan keine Schutzzone ausgewiesen, somit ist der Abbruch der Bauwerke gemäß § 62 a Abs.1 Z 2 BO für Wien bewilligungsfrei.
Gemäß § 62 a Abs. 2 hat sich der Bauherr zur Ausführung aller bewilligungsfreien Bauvorhaben eines Bauführers zu bedienen, der nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften zur erwerbsmäßigen Vornahme dieser Tätigkeit berechtigt ist. Somit ist gewährleistet, dass beim Abbruch der Häuser Gefahren hintangehalten werden; die Standsicherheit der verbleibenden Häuser begründet sich nach dem Errichtungszeitpunkt. 
Das Anbringen einer Wärmedämmung ist gemäß § 62 a Abs.1 Z 31 in Verbindung mit Artikel V/Abs. 5 bis 16 cm bewilligungsfrei.
Betreffend Ihren Antrag auf Änderung der Flächenwidmung leite ich Ihr Schreiben an die dafür zuständige MA 21 (Stadtteilplanung und Flächennutzung) weiter.
Ich hoffe Sie damit ausreichend informiert zu haben. 
Verkehrsanbindung: Linie U6, Station Dresdner Straße / Schnellbahn, Station Traisengasse / Linie 2, Station Traisengasse Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr, Planeinsichten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, DVR: 0000191, UID: ATU3680150Mit freundlichen Grüßen Für den Abteilungsleiter: DI Marx Oberstadtbaurat In Abschrift an: (mit Beilagen) 1.) Herrn Bezirksvorsteher für den 22. Bezirk (zur Information) 2.) MA 69 (zur Information) 3.) MA 21 (zur weiteren Veranlassung) Wichtige Informationen und Formulare im Internet: www.bauen.wien.at 

Flächenwidmung und Bebauungsvorschriften



Siedlerverein
Aspern- Hausfeld                                                                                                      
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549

An die Bezirksvorstehung
des 22. Bezirks
Schrödingerplatz 1
1229 Wien
z.H. Bezirksbaukommission
Wien am 17.07. 2013

Betreff: Änderung der Flächenwidmung und Bebauungsvorschriften im Gebiet der ehemaligen Stadtrandsiedlung
Sehr geehrte Baukommission!

Aufgrund einiger neuer Zu und Umbauten und eines aktuellen Bauvorhabens am Lavendelweg 61 hat die Generalversammlung des Siedlerverein Aspern-Hausfeld am 7.April 2013, einstimmig beschlossen, eine Änderung der, für das Gebiet unserer Siedlung geltenden Flächenwidmung und Bebauungsplänen, zu beantragen.
Als Obmann entspreche ich hiermit diesem Ansuchen und bitte Sie als Bezirksbehörde unsere Forderungen zu überprüfen und mit Ihrer geschätzten Zustimmung und mit Hinweis auf die Dringlichkeit des Anliegens an die MA 21 weiter zu leiten.
Zur Siedlung Aspern-Hausfeld (früher Stadtrandsiedlung) gehören die Gebiete westl. des Hagedornweges, die Grundstücke östl. des Aurikelweges und die Flächen rechts und links sowohl des Enzianwegs, Lavendelwegs und Resedawegs.
Unsere Forderung nach dieser Änderung zielt darauf ab, dass durch die dzt. geltenden Bestimmungen der Erhalt des Siedlungscharakters unserer Siedlung, die bereits seit über 70 Jahren Bestand hat, nicht gewährleistet ist, obwohl man dieses Vorhaben ursprünglich verfolgt hat.
So werden alte Siedlungshaushälften einfach abgerissen oder als Garagen missbraucht und auch das Überragen der zweiten Haushälfte um fast 1m ist dem Siedlungsbild nicht zuträglich.
Gegen die von der Fa. Glorit vorangetriebene „Verhüttelung" unseres Siedlungsgebiets haben wir bisher nichts unternommen, da diese Bauweise ja in etwa einer „Siedlungsbauweise" entspricht.
Das Bauvorhaben des Baumeisters Lehner am Lavendelweg 61 steht jedoch in keinster Weise im Einklang mit einem Siedlungscharakter!
Das von uns bereits, bei Vorlage der Pläne, beeinspruchte Bauvorhaben steht, wie man uns mitteilte, im Einklang mit den Bestimmungen. Es werden drei überdimensionierte Wohnhäuser mit je 4 Eigentumswohnungen mitten in ein Siedlungsgebiet, in dem im Normalfall pro Grundstück ein bis zwei Familien wohnen hinein gestellt.
Die zukünftigen Bewohner dieses „Bereicherungsvorhabens", sollte es sie je geben, können einem, ob der aufgebrachten Stimmung gegen diese Bauten, bereits jetzt leidtun.
Gröbere  Auseinandersetzungen sind hier vorprogrammiert.
Wir fordern daher:
Unbedingter Erhalt der Siedlungshaushälften (es treten hier nicht nur Probleme bei der Wärmedämmung, da es sich bei der „Feuermauer" nur um eine 7cm Ziegelmauer handelt, sondern auch statische Probleme auf!),
Verminderung der max. Bauhöhe (alle Siedlungsbauten sind zweigeschossig, ein drittes Geschoß, auch im Dachbereich darf technisch nicht möglich sein!)  ,
Herabsetzung des Ausmaßes der max. bebaubaren Fläche (1/4 der Grundfläche für Wohnzwecke ist genug!),
pro Bauplatz nur ein Gebäude für Wohnzwecke (max. 200m² pro Bauplatz!).
Sowohl ich, als auch die Vorstandsmitglieder, sind gerne bereit dieses Problem persönlich und vor Ort mit Ihnen zu erörtern.(Fotos liegen bei.)

Für Ihre Mithilfe und Unterstützung dankend

Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700




Brief an MA21



Siedlerverein
Aspern- Hausfeld                                                                                                      
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549

An die Magistratsabteilung 21
der Gemeinde Wien
Rathausstraße 14 – 16
Planungsgruppe Nord
zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Andreas Trisko


Wien am 30. 08. 2013



Betreff: MA 21 – SN22 – 580265 – 13 – 2


                                                             

Sehr geehrte Fr. Dipl.-Ing Schluderbacher- Girsch,
sehr geehrter Hr. OStBR Dipl.-Ing. Trisko!



Vorerst möchte ich Ihnen für die rasche Beantwortung unseres Anliegens danken. Da ich seit über 15 Jahren als Obmann des Siedlervereins unsere Siedlung vertrete, ist mir der Inhalt der für unser Siedlungsgebiet seit 1998/99 gültigen Plandokumente sehr wohl bekannt und auch das vorrangige Ziel der damaligen Bearbeitung durch die MA 21C ist mir in Erinnerung geblieben.
Hier heißt es in den ersten beiden Punkten der angestrebten Ziele bei Punkt 4.: „Beabsichtigte Gestaltung und Entwicklung des Plangebietes"
<) Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen und Wahrung des einheitlichen und durchgrünten Siedlungscharakters
<) Schaffung und Erhaltung von wohnungsbezogenen Grün- und Freiflächen zur Förderung eines gesunden Wohnumfeldes…… .
Weiters kann man in Punkt 5. „Festsetzungen" zweifellos feststellen, dass es beabsichtigt war, den bestehenden Siedlungscharakter zu bewahren und, dass die ursprüngliche Erscheinungsform der Gebäude grundsätzlich beibehalten werden soll.
Auch wurde zur Schaffung zeitgemäßen Wohnraums eine Bebauung der hinteren Grundstücksbereiche ermöglicht, wobei vorgeschlagen wurde, um den lockeren und durchgrünten Gesamteindruck der bestehenden Siedlung nicht wesentlich zu beeinträchtigen, eine bebaute Grundfläche von maximal 200m ² zuzulassen. (Entwurfs- und Diskussionsbericht vom 11. März 1999/Senatsrat Dipl. Ing. Binder, StBR Dipl. Ing. Heinrich)

Leider haben die damaligen Bemühungen der MA 21C nicht in allen Punkten gegriffen, wie man an den derzeitigen Problemen in der Siedlung erkennen kann.
Obwohl über viele Jahre die Zielsetzung der Flächenwidmung erkannt und beachtet wurde, legen seit kurzem geldgierige Bauunternehmer in skrupelloser Weise die Bebauungsvorschriften nach ihren eigenen Vorstellungen aus und hintergehen somit die beabsichtigte Entwicklung des Plangebiets.




Um Kosten zu sparen entfernt man seit einiger Zeit die alte Siedlungshaushälfte und errichtet das neue Gebäude eben erst in einer Entfernung von 12 m von der Baulinie. Die „halben Häuser" bleiben unverputzt und ohne Wärmedämmung, etwas hilflos wirkend, in der Gegend stehen. (Brief an die MA 37).

Auch legt man plötzlich den Absatz: „Auf den mit BB2 bezeichneten Flächen auf Bauplätzen darf die bebaute Grundfläche von Gebäuden das Ausmaß von jeweils 200m² nicht überschreiten."
so aus, dass sich die 200m² nicht auf die bebaute Grundfläche sondern lediglich auf die Fläche von Gebäuden bezieht. Daher wäre es folglich möglich mehrere Gebäude, mit je 200m² Grundfläche auf den mit BB2 bezeichneten Flächen pro Grundstück zu errichten.

Vielleicht benötigen wir in unserem Gebiet keine neue Flächenwidmung, wenn nur der bestehenden in Bezug auf ihre Zielsetzung und ihre Beabsichtigung Rechnung getragen würde.

Ich bitte Sie daher durchzusetzen, dass, da die Siedlungshaushälften ja in keiner Schutzzone stehen, sollten sie abgerissen werden, an deren Stelle, „im Sinne des bestehenden Siedlungscharakters", wieder Gebäude lt. der geltenden Flächenwidmung zu errichten sind.
Weiters ersuche ich Sie um eine Klarstellung und eventuell einer Änderung des Wortlautes der Bestimmungen bzgl. des hinteren Bereichs der Liegenschaften, denn obwohl Sie in Ihrem Brief vom 13. August 2013 keinen Zweifel daran lassen, dass es sich bei den „200m²" um die maximal bebaubare Grundfläche handelt, kommt es bei diesem Punkt seit heuer zu Neuinterpretationen, welche nicht nur den Charakter sondern auch den Weiterbestand unserer Siedlung gefährden!


Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend,
mit vorzüglicher Hochachtung.



Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700
                                             Mail: blanc@utanet.at
 





In Abschrift an:
(mit Beilagen)

        .) Den Bezirksvorsteher für den 22. Bezirk
      
Beilagen:

        .) Schriftverkehr mit der MA 37


Donnerstag, 14. Februar 2013

Behörden - Bürgerbehandlung seit Jahrhunderten: "Wer sind Sie? Und was geht Sie das an? Wir Bürger und das Amtsgeheimnis"

Wie so häufig findet sich zu aktuellen Anlässen auch zeitgerecht ein
passender Artikel in den Medien. Wie zum Beispiel der Artikel von Sibylle
Hamann am 13.2.2013 in "Die Presse" unter Quergeschrieben.
Wie passend und bezeichnend ähnelt sich das beschriebene Vorgehen mit der
Abhandlung der Anfragen der BI Hirschstetten-Retten. Die über die Planung
der "Stadtstraße durch Hirschstetten" diskutieren möchte.
Eine Büroleiterin erklärt den Bürgern, wie die Stadt Wien mit Bürgern
kommuniziert.
Das Vorgehen ist beinahe archaiisch und es erübrigt sich jeder weitere
Kommentar

Liebe Grüße

Wolfgang Pollak

Montag, 21. Januar 2013

Ideenwettbewerb A23, Spange Flugfeld, S1 - ASFINAG

http://www.asfinag.at/ideenwettbewerb-a23-s1

 

Information zu einem Wettbewerb zur Ausgestaltung unserer Autobahn- und Autostraßenregion

 

Ab 20.Jänner 2013 (nur 2 Wochenenden) im MUQA

 

Mit freundlichen Grüßen   

 

Wolfgang Pollak             

LösungsOrientierteBeratung       MitAnlassbezogenerLeistung

 

Neues Thema - jedes Jahr wieder - Das Schnee Schaufeln

 

 

Mit freundlichen Grüßen      

1220  Wien                       Wolfgang Pollak              Hagedornweg 2/46

Festnetz: 01/282 61 68 FAX: 01/280 1928, Mobil: 0660 12345 22

wolfgang.pollak@gmail.com

LösungsOrientierteBeratung       MitAnlassbezogenerLeistung