Wie so häufig findet sich zu aktuellen Anlässen auch zeitgerecht ein
passender Artikel in den Medien. Wie zum Beispiel der Artikel von Sibylle
Hamann am 13.2.2013 in "Die Presse" unter Quergeschrieben.
Wie passend und bezeichnend ähnelt sich das beschriebene Vorgehen mit der
Abhandlung der Anfragen der BI Hirschstetten-Retten. Die über die Planung
der "Stadtstraße durch Hirschstetten" diskutieren möchte.
Eine Büroleiterin erklärt den Bürgern, wie die Stadt Wien mit Bürgern
kommuniziert.
Das Vorgehen ist beinahe archaiisch und es erübrigt sich jeder weitere
Kommentar
Liebe Grüße
Wolfgang Pollak
Donnerstag, 14. Februar 2013
Montag, 21. Januar 2013
Ideenwettbewerb A23, Spange Flugfeld, S1 - ASFINAG
http://www.asfinag.at/ideenwettbewerb-a23-s1
Information zu einem Wettbewerb zur Ausgestaltung unserer Autobahn- und Autostraßenregion
Ab 20.Jänner 2013 (nur 2 Wochenenden) im MUQA
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Pollak
LösungsOrientierteBeratung MitAnlassbezogenerLeistung
Neues Thema - jedes Jahr wieder - Das Schnee Schaufeln
Mit freundlichen Grüßen
1220 Wien Wolfgang Pollak Hagedornweg 2/46
Festnetz: 01/282 61 68 FAX: 01/280 1928, Mobil: 0660 12345 22
LösungsOrientierteBeratung MitAnlassbezogenerLeistung
Donnerstag, 23. August 2012
Brief an die Wiener Linien
Resedaweg 60
1220 Wien
An: WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Direktion
Erdbergstraße 202
1030 Wien
z. H.: BAUABSCHNITTE U2- 14 und U2- 15
Betreffend: Gestaltung der Ostbahnbegleitstraße- Gehsteige
Wien am 17.Februar 2012
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte Ihnen auf diesem Wege ein Hauptanliegen, der von der Neugestaltung der Ostbahnbegleitstraße betroffenen Siedlerinnen und Siedlern, übermitteln.
Wir bitten Sie bei der Planung zu berücksichtigen, dass wir entlang unserer Grundstücke keine Gehsteige wollen und brauchen. Die neben der Fahrbahn gelegenen Gehsteige genügen auf jeden Fall. Bis zur Errichtung der U2 mussten Kinderwagen und Rollstuhl auf der Fahrbahn fahren, da es keinen geeigneten Gehweg gab. Nun würde uns allen ein Gehsteig an der Ostbahnbegleitstraße reichen und jener neben dem Parkstreifen ist wohl obligat. Andernfalls kämen auf unsere Siedler unnötige Kosten zu, welche, gerade in Zeiten wie diesen, nicht notwendig sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch, über die Siedlerhomepage oder meine private E-Mail Adresse (blanc@utanet.at) an mich oder sprechen Sie mit Ihrem Kollegen Herrn Höfling, mit dem wir unser Anliegen persönlich erörtert haben.
Ich bitte um wohlwollende Weiterleitung an die MA 28.
Mit freundlichen Grüßen und Dank
Obmann Schriftführerin
Ing. Peter Blanc Michaela Mörth
(Tel.: 0664 / 206 37 00) (Tel.: 0664 / 383 45 12)
Gehsteig Ostbahnbegleitstraße
An die
Bezirksvorstehung
für den 22. Bezirk
Schrödingerplatz 1
1229 Wien
Betreff.:
Gehsteige an der Ostbahnbegleitstraße
Sehr geehrter Herr
Bezirksvorsteher!
Nachdem wir Ihnen das Problem mit den zwei durch
einen Grünstreifen getrennten Gehsteigen auf der Ostbahnbegleitstraße bereits
bei unserer Generalversammlung am 22. April zur Kenntnis gebracht haben (das
Schreiben an die Wr. Linien vom17. Februar liegt bei!), möchte ich Sie über den
derzeitigen Stand der Dinge informieren und um Ihre Hilfe bitten.
Der vom Siedlerverein
ASPERN-HAUSFELD verfasste Brief wurde von den Wiener Linien am 29. Februar an
die MA 28 weitergeleitet. Von dort haben wir bis heute keine schriftliche
Stellungnahme erhalten!
Auf die Bitte von BR Gasta
hin wurde ich dann Anfang Juli von DI Reich (MA 28) telefonisch kontaktiert um
die Sache vor Ort zu besprechen. Im Zuge dieses Gesprächs wurde ich einerseits
informiert, dass wider unserer Bitte doch zwei Gehsteige geplant sind,
andererseits wurde mir zugesichert, dass Herr DI Reich noch einmal mit den
ausschlaggebenden Experten sprechen werde.
Nachdem ich seither
wieder nichts von der MA 28 gehört habe und selbst im Urlaub war, haben
einige Siedler von sich aus mit der MA 28 Kontakt aufgenommen (die BV wurde
davon seitens der MA 28 in Kenntnis gesetzt) um von selbiger mit den
absonderlichsten Begründungen eine Abfuhr zu erhalten.
Frau DI Layr
begründet die Ablehnung des Wunsches des Siedlervereins in einem Brief an eine
Siedlerin der auch der BV vorliegt wie folgt:
-
Direkte
Wege für FußgängerInnen
-
Gewährleistung
der Zugänglichkeit der Grundstücke
-
Vermeidung
von Konflikten zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen durch illegales
Begehen des Radweges durch Fußgänger mangels eines Gehsteiges an der Liegenschaft
-
Verhinderung
von Trampelpfaden in der dann neu gestalteten Grünfläche.
Daraus ist für mich
eindeutig ersichtlich, dass, wer auch immer dies als eine einleuchtende
Begründung sieht, entweder noch nie vor Ort war, oder versucht die Bürger hinters
Licht zu führen!
-
Selbst
als an der Ostbahnbegleitstraße nur ein einige Zentimeter breiter „Gehsteig“ war,
sind alle Passanten dort gegangen, auch wenn sie manchmal auf die Fahrbahn
ausweichen mussten!
-
Es gibt
auf der gesamten Länge unseres Gebietes keinen Gartenzugang, lediglich zwei
Einfahrten, welche ohnedies eine eigene Zufahrt brauchen, über einen Gehweg
oder einen Radweg werden sie nicht zufahren dürfen!
-
Ein
illegales Begehen eines Radwegs lässt sich meiner Meinung nach auch nicht
vermeiden, wenn man zehn Gehsteige baut und liegt auch nicht in der
Verantwortlichkeit unserer Siedler! Vielmehr muss darauf geachtet werden,
genügend Hundezonen einzurichten, da die Hundehalter mit ihren Hunden auf Grund
der Gegebenheiten diejenigen sein werden, welche den Grünstreifen benutzen
werden.
-
Seit der
Errichtung unserer Siedlung vor ca. 75 Jahren hat sich noch nie entlang der
Grundgrenzen ein Trampelpfad ausgebildet, lediglich entlang der Fahrbahn in
Ermangelung eines ordentlichen Gehsteiges neben selbiger!
Daher kann es der MA
28 wohl nur um ein anderes Ziel gehen!
Es ist anzunehmen,
dass der Gehsteig neben dem Parkstreifen nicht vom Schnee geräumt werden wird
und die Gemeinde den Siedlern deshalb die große finanzielle Belastung zumutet,
um in diesem Bereich einen geräumten Gehweg zu haben. Dieses Problem könnte man
jedoch auch leicht vertraglich regeln!
Wir sind immer für
die Errichtung von Gehsteigen eingetreten, wo solche für die Allgemeinheit von
Nutzen sind, in dem gegebenen Fall jedoch würden die Kosten einen allfälligen
Nutzen bei weitem übersteigen (dieser Meinung sind übrigens auch die von mir
bislang kontaktierten Bezirksräte!).
Bitte wirken Sie
dahingehend auf die MA 28 ein, dass diese von Ihrem Vorhaben ablässt und den
Siedlern, welche zum Großteil bereits Pensionisten sind, auf Grund der Länge
der Grundstücke, dadurch unnötige, extrem hohe Kosten verursacht!
In Erwartung Ihrer
Antwort zeichnen wir
mit freundlichen
Grüßen
SIEDLERVEREIN
ASPERN – HAUSFELD
Ing. Peter Blanc Michaela
Mörth
Obmann des Siedlervereines
Aspern Schriftführerin
Resedaweg 60, 1220
Wien
Tel.0664 / 206 37 00
Mittwoch, 15. August 2012
Baurechtsgesetz_neu_2012
Wie vor einigen Tagen schon gepostet, haben wir bezüglich der bevorstehenden Änderung des Baurechtsgesetzes, versucht mit den Personen, die den Entwurf erstellt haben, Kontakt aufzunehmen und unsere Fragen zu stellen. Nachdem wir nach einigen Tagen keine Antwort erhalten hatten, fragten wir nach und wurden an die hoffentlich richtige Stelle verwiesen.
Hier unsere E-Mail im Wortlaut:
************************************************************************************
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Xxxxxxxxxxxx, sehr geehrte Damen und Herren!
Wir leiten unsere Anfragen auch an Sie weiter um für den betroffenen Bürger und das Bankensystem, für die Baurechtsgeber, die Jurisprudenz und den Staat ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Verständnis zu erreichen. Dadurch soll zukünftig unnötiger Aufwand verhindert werden.
Das Schreiben war an die mit der Ausarbeitung des Gesetzes betrauten Herren Professoren Dr. Xxxxxxx und Dr. Xxxxxxx gerichtet. Von dieser Seite wurden wir an Sie verwiesen.
Unsere Hoffnung ist, dass Sie durch Prüfung und Ergänzung ein Gesetz formulieren, dass für alle Seiten eindeutiger anzuwenden ist. Durch eindeutig zielgerichtete Formulierung soll ein geringeres Maß an juristischen Spitzfindigkeiten sowie Auslegungen ermöglicht werden.
Im Sinne der Lesbarkeit durch informierte Bürger und auch zum allgemeinen Verständnis.
Möge das Gesetz in der klaren Anwendung und Ausführung glänzen.
Wir erwarten, dass zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen führende Texte im Gesetz bereits im Ansatz verhindert werden.
Ebenso ist bereits im Ansatz darauf zu achten, dass wesentliche Verschlechterungen der Stellung der (schwächeren und abhängigen) Baurechtsnehmer vermieden werden. Immerhin haben Baurechtnehmer im Unterschied zum Baurechtgeber KEINERLEI Gestaltungsmöglichkeit am Vertrag!! Bisherige Novellierungen haben nur zum Nachteil der Baurechtsnehmer in die Verträge eingegriffen, was aus unserer Sicht der Vertragssicherheit widerspricht. Was früher der Lobby der Genossenschaften diente (Einführung der Wertanpassung) dient nun ausschließlich der Lobby der Banken und der Willkür der Grundbesitzer, die ihre Sicherheiten gestärkt sehen wollen. Den Baurechtsnehmer sehen wir als Spielball, der jedem Anstoß folgen muss,
Das Gesetz sollte bereits im Vorhinein erkennbare Streitpunkte eindeutig behandeln und klarstellen.
Wesentliche Fragen für uns sind:
Ob und wie das Gesetz und seine Bestimmungen auf noch bestehende Baurechtsverträge wirken.
Wie können willkürliche oder ungerechte Vorgaben vermieden werden
- besonders in Hinsicht auf Veränderungen mit der Zulässigkeit von Kündigung aus ´wichtigen Gründen´ (was genau sind wichtige Gründe?)
- wie können diese genau definiert werden?
Welche negativen Auswirkungen sind durch die Änderungen der Wertsicherungsvereinbarung für die bestehenden Baurechtsverträge zu befürchten?
Können Richtlinien für klare Vorgaben zur Wertefeststellung von Baurechten bestimmt werden? Zum Beispiel Hinweise auf Literatur oder Fachpublikationen - Für wen gültig? (Banken, Baurechtsgeber, Baurechtsnehmer)
ist eine geänderte Behandlung und Klassifizierung von Rechtsnachfolgern geregelt? (etwa in direkter Linie, Erben, Beschenkte, Verwandte, Käufer, …….., Rechtsnachfolger von Rechtsnachfolgern etc.) “
Am Rande interessiert uns auch: Wer gründet Wohnungseigentum am Baurecht? Was passiert nach Auslaufen der Baurechtsverträge mit dem Wohnungseigentum?
Siedlerverein Aspern-Hausfeld
Ing. Peter Blanc, Wolfgang Pollak, Christian Pably
************************************************************************************
Im Anhang haben wir unsere Fragensammlung (siehe Post vom 07.08.12) mit gesendet
Labels:
Baurecht
Sonntag, 12. August 2012
NEWS
S1-S8 Aktueller StandLaden Sie hier die Präsentation zur Projektvorstellung S1-S8 herunter.
Autobahn light nach Aspern: Bund zahlt 230 Millionen Euro
20. Mai 2011
Die U-Bahn nach Aspern ist schon in Bau, auch die Auto-Anbindung ist jetzt fix. Statt einer 800-Millionen-Autobahn werden der neue Stadtteil Aspern und die A23 durch eine deutlich günstigere Bundesstraße verbunden.
Foto:
derStandard.at/Julia Schilly
Grafik:
der Standard
Wien - 800 Millionen Euro für eine gerade mal drei Kilometer lange Straße:
So viel hätte die Anbindung der Seestadt Aspern an die A23 bei Hirschstetten laut ursprünglicher Planung kosten sollen, denn die Autobahn durch dicht besiedeltes Gebiet hätte aufwendige Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen notwendig gemacht. Die rot-grüne Koalition wünschte sich in ihrem Regierungsübereinkommen von der Asfinag trotz der angespannten finanziellen Situation eine "stadtverträglich geplante und ausgestaltete Straße".
Rot-rot-grüner Kompromiss
Diese wird Wien nun bekommen, die teure Autobahn-Variante wurde
offiziell abgesagt. Wie der Standard am Freitag erfuhr, soll im
Ministerrat voraus-sichtlich schon am kommenden Dienstag eine Novelle
des Bundesstraßen-gesetzes beschlossen werden, laut der eine
Bundesstraße den neuen Stadtteil So viel hätte die Anbindung der Seestadt Aspern an die A23 bei Hirschstetten laut ursprünglicher Planung kosten sollen, denn die Autobahn durch dicht besiedeltes Gebiet hätte aufwendige Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen notwendig gemacht. Die rot-grüne Koalition wünschte sich in ihrem Regierungsübereinkommen von der Asfinag trotz der angespannten finanziellen Situation eine "stadtverträglich geplante und ausgestaltete Straße".
im 22. Bezirk mit der wichtigen Autobahn verbindet.
Die Gesamtkosten liegen nun laut Standard-Informationen bei geschätzten
400 Millionen Euro. Laut Infrastrukturministerium sind im geplanten Ministerratsbeschluss Ausgaben von 230 Millionen festgeschrieben, damit bleiben etwa 170 Millionen, die die Stadt zu dem Projekt beisteuern muss.
Es handelt sich dabei um einen Kompromiss zwischen Bund und Stadt; Ministerin Doris Bures (SPÖ) hatte im Zuge von Spar-Verhandlungen mit den Ländern betont, es müsse "nicht jede Straße eine Autobahn sein".
Diese wäre ausschließlich zu Lasten des Bundesbudgets gegangen.
der S1 bei Raasdorf und der Seestadt Aspern bauen zu wollen. Für den Teil der Spange Aspern, die nun beschlossene Verbindung zur A23, müsse die Stadt aufkommen, hatte es im Vorjahr geheißen.
dass zu viel Durchzugsverkehr an dem neuen Stadtteil vorbeiführen wird. Gleichzeitig plädiert er für eine rasche Fertigstellung des restlichen Regionenrings rund um Wien - inklusive Lobau-Tunnel. Etwa 20 Kilometer Straße fehlen dazu noch.
Vizebürgermeisterin Renate Brauner und Bezirksvorsteher Norbert Scheed
Das Straßenbahnnetz im 22. Bezirk wird ausgebaut.
Die neuen Straßenbahnlinien 26 und 25 werden 2013 gleichzeitig mit der U2-Verlängerung zur Seestadt Aspern in Betrieb gehen. Der Anschluss an die
U-Bahn-Linien U1, U2 und U6 stellt einen historischen Augenblick für die Donaustadt dar. Linie 26: Verbindung zwischen 21. und 22. Bezirk
Seestadt Baumschutz
Verkehr
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