Donnerstag, 14. November 2013

Siedlungshaushälften

Siedlerverein

Aspern- Hausfeld                                                                                                      

Resedaweg 60

1220 Wien

Zvr-Zahl: 46 92 18 549

 

An die Magistratsabteilung 37

der Gemeinde Wien

Bezirksstelle für den 22. Bezirk

Dresdnerstraße 82, 3.Stock

zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Michael Marx

 

Wien am 12.08. 2013

 

 

Betreff: Probleme nach dem Abriss von Siedlungshaushälften in der Siedlung Aspern- Hausfeld

 

 

Sehr geehrte Baupolizei!

Sehr geehrter Herr Oberstadtbaurat!

 

 

Zur Siedlung Aspern-Hausfeld (früher Stadtrandsiedlung) gehören die Gebiete westl. des Hagedornweges, die Grundstücke östl. des Aurikelweges und die Flächen rechts und links sowohl des Enzianwegs, Lavendelwegs und Resedawegs.

Der Abriss der Hälfte eines Hauses, wie es bei uns leider vorkommt (z.B. Aurikelweg 60-  Bearbeitung: Hr. Ing. Roman Schneider, Lavendelweg 61 – Bearbeitung: Fr. Dipl. Ing. Christine Ojo- Gruber), gefährdet nicht nur den Erhalt des Siedlungscharakters unserer Siedlung, die bereits seit über 70 Jahren Bestand hat, obwohl die MA 21 dieses Vorhaben ursprünglich verfolgt hat, sondern es treten hier auch Probleme bei der Wärmedämmung auf, da es sich bei der „Feuermauer“ nur um eine 7cm starke Ziegelmauer handelt.

Wesentlich gefährlicher ist jedoch die statische Komponente, denn es treten hier vermutlich auch statische Probleme auf (ich denke nicht, dass es einen Statiker gibt, der den verbleibenden Teil so abnehmen würde)!

Welche Möglichkeiten gibt es daher für den, in der verbleibenden Hälfte wohnenden Nachbarn, weiterhin in einem gedämmten und stabilen Haus zu wohnen?

Wer trägt für die Arbeiten die Verantwortung und wer überwacht die Ausführung?

Da die Grundgrenze die Mauer teilt gehören 3,5 cm derselben bereits zum benachbarten Grund, dennoch müsste doch derjenige der den Abriss in Auftrag gibt auch hier einen Nachweis der Wärmedämmung und eine statische Berechnung dem Bauansuchen beilegen. Auch müssten die Maßnahmen, ähnlich wie bei einer Unterfangung, unmittelbar nach der Entfernung der Haushälfte getroffen werden

Wir fordern zurzeit, davon unabhängig, eine Änderung der Flächenwidtmung, sodass ein Erhalt der Siedlungshaushälften gewährleistet bleibt.

Sowohl ich, als auch die Vorstandsmitglieder, sind gerne bereit dieses Problem persönlich, nach Wunsch auch vor Ort, mit Ihnen zu erörtern.

(Fotos liegen bei)

 

 

Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend

 

Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700

                                             Mail: blanc@utanet.at

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