Samstag, 4. August 2012

Ruhezeiten




  


Sehr geehrte Siedlerinnen und Siedler!



Da bezüglich der Zeiten in denen rasengemäht werden darf oft Unklarheit herrscht, dürfen wir Sie wie folgt informieren:

VERORDNUNG  regelt  RUHEZEITEN  fürs  RASENMÄHEN

L560-000 - Verbrennungsmotoren in Gartenanlagen:

Kundmachung des Magistrats der Stadt Wien betreffend des Verbots der
Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder
Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen im Gebiet der Stadt Wien,
Rechtsvorschrift:
            L 560-000 Seite1 Lfg 27
            Stand 2001 02 08
      § 1
Zur Pflege von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der
gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch
genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen dürfen an Samstagen von 12 Uhr bis 24 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr keine mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräte oder Maschinen
verwendet werden.                
      § 2
 Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung
 und unterliegt der hiefür in § 108 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung -  WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils geltenden Fassung,  vorgesehenen Strafe.
Es ist richtig, dass nur Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren ab Samstag 12 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0 – 24 Uhr nicht verwendet werden dürfen. Darüber hinaus gibt es aber auch eine allgemeine Verordnung für Ruhezeiten.
  • Von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh gilt die „Nachtruhe“.
  • Sonntag und Feiertage gelten als besondere „Ruhetage“.
Die erstgenannte Verordnung betrifft die Verwendung von Geräten mit Verbrennungsmotoren, die zweitgenannten Ruhezeiten betreffen auch Elektro-betriebene Geräte, also auch die derzeit sehr beliebten „Mähroboter“! Es schadet dem Gerät jedoch sicher nicht, wenn Sie ihm schon Samstag etwas Ruhe gönnen, Ihr Nachbar wird es Ihnen danken.
Dieses Schreiben wird allen Haushalten in unserer Siedlung zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Siedlerverein Aspern- Hausfeld (ZVR-Zahl: 469218549)

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