Donnerstag, 3. Oktober 2013

Flächenwidmung und Bebauungsvorschriften



Siedlerverein
Aspern- Hausfeld                                                                                                      
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549

An die Bezirksvorstehung
des 22. Bezirks
Schrödingerplatz 1
1229 Wien
z.H. Bezirksbaukommission
Wien am 17.07. 2013

Betreff: Änderung der Flächenwidmung und Bebauungsvorschriften im Gebiet der ehemaligen Stadtrandsiedlung
Sehr geehrte Baukommission!

Aufgrund einiger neuer Zu und Umbauten und eines aktuellen Bauvorhabens am Lavendelweg 61 hat die Generalversammlung des Siedlerverein Aspern-Hausfeld am 7.April 2013, einstimmig beschlossen, eine Änderung der, für das Gebiet unserer Siedlung geltenden Flächenwidmung und Bebauungsplänen, zu beantragen.
Als Obmann entspreche ich hiermit diesem Ansuchen und bitte Sie als Bezirksbehörde unsere Forderungen zu überprüfen und mit Ihrer geschätzten Zustimmung und mit Hinweis auf die Dringlichkeit des Anliegens an die MA 21 weiter zu leiten.
Zur Siedlung Aspern-Hausfeld (früher Stadtrandsiedlung) gehören die Gebiete westl. des Hagedornweges, die Grundstücke östl. des Aurikelweges und die Flächen rechts und links sowohl des Enzianwegs, Lavendelwegs und Resedawegs.
Unsere Forderung nach dieser Änderung zielt darauf ab, dass durch die dzt. geltenden Bestimmungen der Erhalt des Siedlungscharakters unserer Siedlung, die bereits seit über 70 Jahren Bestand hat, nicht gewährleistet ist, obwohl man dieses Vorhaben ursprünglich verfolgt hat.
So werden alte Siedlungshaushälften einfach abgerissen oder als Garagen missbraucht und auch das Überragen der zweiten Haushälfte um fast 1m ist dem Siedlungsbild nicht zuträglich.
Gegen die von der Fa. Glorit vorangetriebene „Verhüttelung" unseres Siedlungsgebiets haben wir bisher nichts unternommen, da diese Bauweise ja in etwa einer „Siedlungsbauweise" entspricht.
Das Bauvorhaben des Baumeisters Lehner am Lavendelweg 61 steht jedoch in keinster Weise im Einklang mit einem Siedlungscharakter!
Das von uns bereits, bei Vorlage der Pläne, beeinspruchte Bauvorhaben steht, wie man uns mitteilte, im Einklang mit den Bestimmungen. Es werden drei überdimensionierte Wohnhäuser mit je 4 Eigentumswohnungen mitten in ein Siedlungsgebiet, in dem im Normalfall pro Grundstück ein bis zwei Familien wohnen hinein gestellt.
Die zukünftigen Bewohner dieses „Bereicherungsvorhabens", sollte es sie je geben, können einem, ob der aufgebrachten Stimmung gegen diese Bauten, bereits jetzt leidtun.
Gröbere  Auseinandersetzungen sind hier vorprogrammiert.
Wir fordern daher:
Unbedingter Erhalt der Siedlungshaushälften (es treten hier nicht nur Probleme bei der Wärmedämmung, da es sich bei der „Feuermauer" nur um eine 7cm Ziegelmauer handelt, sondern auch statische Probleme auf!),
Verminderung der max. Bauhöhe (alle Siedlungsbauten sind zweigeschossig, ein drittes Geschoß, auch im Dachbereich darf technisch nicht möglich sein!)  ,
Herabsetzung des Ausmaßes der max. bebaubaren Fläche (1/4 der Grundfläche für Wohnzwecke ist genug!),
pro Bauplatz nur ein Gebäude für Wohnzwecke (max. 200m² pro Bauplatz!).
Sowohl ich, als auch die Vorstandsmitglieder, sind gerne bereit dieses Problem persönlich und vor Ort mit Ihnen zu erörtern.(Fotos liegen bei.)

Für Ihre Mithilfe und Unterstützung dankend

Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700




Brief an MA21



Siedlerverein
Aspern- Hausfeld                                                                                                      
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549

An die Magistratsabteilung 21
der Gemeinde Wien
Rathausstraße 14 – 16
Planungsgruppe Nord
zHd.: Hr. Oberstadtbaurat Dipl. Ing. Andreas Trisko


Wien am 30. 08. 2013



Betreff: MA 21 – SN22 – 580265 – 13 – 2


                                                             

Sehr geehrte Fr. Dipl.-Ing Schluderbacher- Girsch,
sehr geehrter Hr. OStBR Dipl.-Ing. Trisko!



Vorerst möchte ich Ihnen für die rasche Beantwortung unseres Anliegens danken. Da ich seit über 15 Jahren als Obmann des Siedlervereins unsere Siedlung vertrete, ist mir der Inhalt der für unser Siedlungsgebiet seit 1998/99 gültigen Plandokumente sehr wohl bekannt und auch das vorrangige Ziel der damaligen Bearbeitung durch die MA 21C ist mir in Erinnerung geblieben.
Hier heißt es in den ersten beiden Punkten der angestrebten Ziele bei Punkt 4.: „Beabsichtigte Gestaltung und Entwicklung des Plangebietes"
<) Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen und Wahrung des einheitlichen und durchgrünten Siedlungscharakters
<) Schaffung und Erhaltung von wohnungsbezogenen Grün- und Freiflächen zur Förderung eines gesunden Wohnumfeldes…… .
Weiters kann man in Punkt 5. „Festsetzungen" zweifellos feststellen, dass es beabsichtigt war, den bestehenden Siedlungscharakter zu bewahren und, dass die ursprüngliche Erscheinungsform der Gebäude grundsätzlich beibehalten werden soll.
Auch wurde zur Schaffung zeitgemäßen Wohnraums eine Bebauung der hinteren Grundstücksbereiche ermöglicht, wobei vorgeschlagen wurde, um den lockeren und durchgrünten Gesamteindruck der bestehenden Siedlung nicht wesentlich zu beeinträchtigen, eine bebaute Grundfläche von maximal 200m ² zuzulassen. (Entwurfs- und Diskussionsbericht vom 11. März 1999/Senatsrat Dipl. Ing. Binder, StBR Dipl. Ing. Heinrich)

Leider haben die damaligen Bemühungen der MA 21C nicht in allen Punkten gegriffen, wie man an den derzeitigen Problemen in der Siedlung erkennen kann.
Obwohl über viele Jahre die Zielsetzung der Flächenwidmung erkannt und beachtet wurde, legen seit kurzem geldgierige Bauunternehmer in skrupelloser Weise die Bebauungsvorschriften nach ihren eigenen Vorstellungen aus und hintergehen somit die beabsichtigte Entwicklung des Plangebiets.




Um Kosten zu sparen entfernt man seit einiger Zeit die alte Siedlungshaushälfte und errichtet das neue Gebäude eben erst in einer Entfernung von 12 m von der Baulinie. Die „halben Häuser" bleiben unverputzt und ohne Wärmedämmung, etwas hilflos wirkend, in der Gegend stehen. (Brief an die MA 37).

Auch legt man plötzlich den Absatz: „Auf den mit BB2 bezeichneten Flächen auf Bauplätzen darf die bebaute Grundfläche von Gebäuden das Ausmaß von jeweils 200m² nicht überschreiten."
so aus, dass sich die 200m² nicht auf die bebaute Grundfläche sondern lediglich auf die Fläche von Gebäuden bezieht. Daher wäre es folglich möglich mehrere Gebäude, mit je 200m² Grundfläche auf den mit BB2 bezeichneten Flächen pro Grundstück zu errichten.

Vielleicht benötigen wir in unserem Gebiet keine neue Flächenwidmung, wenn nur der bestehenden in Bezug auf ihre Zielsetzung und ihre Beabsichtigung Rechnung getragen würde.

Ich bitte Sie daher durchzusetzen, dass, da die Siedlungshaushälften ja in keiner Schutzzone stehen, sollten sie abgerissen werden, an deren Stelle, „im Sinne des bestehenden Siedlungscharakters", wieder Gebäude lt. der geltenden Flächenwidmung zu errichten sind.
Weiters ersuche ich Sie um eine Klarstellung und eventuell einer Änderung des Wortlautes der Bestimmungen bzgl. des hinteren Bereichs der Liegenschaften, denn obwohl Sie in Ihrem Brief vom 13. August 2013 keinen Zweifel daran lassen, dass es sich bei den „200m²" um die maximal bebaubare Grundfläche handelt, kommt es bei diesem Punkt seit heuer zu Neuinterpretationen, welche nicht nur den Charakter sondern auch den Weiterbestand unserer Siedlung gefährden!


Für Ihre Mühe und Unterstützung dankend,
mit vorzüglicher Hochachtung.



Ing. Peter Blanc (Obmann) Tel: 0664/ 206 3700
                                             Mail: blanc@utanet.at
 





In Abschrift an:
(mit Beilagen)

        .) Den Bezirksvorsteher für den 22. Bezirk
      
Beilagen:

        .) Schriftverkehr mit der MA 37


Donnerstag, 14. Februar 2013

Behörden - Bürgerbehandlung seit Jahrhunderten: "Wer sind Sie? Und was geht Sie das an? Wir Bürger und das Amtsgeheimnis"

Wie so häufig findet sich zu aktuellen Anlässen auch zeitgerecht ein
passender Artikel in den Medien. Wie zum Beispiel der Artikel von Sibylle
Hamann am 13.2.2013 in "Die Presse" unter Quergeschrieben.
Wie passend und bezeichnend ähnelt sich das beschriebene Vorgehen mit der
Abhandlung der Anfragen der BI Hirschstetten-Retten. Die über die Planung
der "Stadtstraße durch Hirschstetten" diskutieren möchte.
Eine Büroleiterin erklärt den Bürgern, wie die Stadt Wien mit Bürgern
kommuniziert.
Das Vorgehen ist beinahe archaiisch und es erübrigt sich jeder weitere
Kommentar

Liebe Grüße

Wolfgang Pollak

Montag, 21. Januar 2013

Ideenwettbewerb A23, Spange Flugfeld, S1 - ASFINAG

http://www.asfinag.at/ideenwettbewerb-a23-s1

 

Information zu einem Wettbewerb zur Ausgestaltung unserer Autobahn- und Autostraßenregion

 

Ab 20.Jänner 2013 (nur 2 Wochenenden) im MUQA

 

Mit freundlichen Grüßen   

 

Wolfgang Pollak             

LösungsOrientierteBeratung       MitAnlassbezogenerLeistung

 

Neues Thema - jedes Jahr wieder - Das Schnee Schaufeln

 

 

Mit freundlichen Grüßen      

1220  Wien                       Wolfgang Pollak              Hagedornweg 2/46

Festnetz: 01/282 61 68 FAX: 01/280 1928, Mobil: 0660 12345 22

wolfgang.pollak@gmail.com

LösungsOrientierteBeratung       MitAnlassbezogenerLeistung

 

 

Donnerstag, 23. August 2012

Brief an die Wiener Linien


SV Aspern - Hausfeld
Resedaweg 60
1220 Wien

An: WIENER LINIEN GmbH & Co KG
       Direktion
       Erdbergstraße 202
      1030 Wien

z. H.: BAUABSCHNITTE U2- 14 und U2- 15


Betreffend: Gestaltung der Ostbahnbegleitstraße- Gehsteige
Wien am 17.Februar 2012

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte Ihnen auf diesem Wege ein Hauptanliegen, der von der Neugestaltung der Ostbahnbegleitstraße betroffenen Siedlerinnen und Siedlern, übermitteln.

Wir bitten Sie bei der Planung zu berücksichtigen, dass wir entlang unserer Grundstücke keine Gehsteige wollen und brauchen. Die neben der Fahrbahn gelegenen Gehsteige genügen auf jeden Fall. Bis zur Errichtung der U2 mussten Kinderwagen und Rollstuhl auf der Fahrbahn fahren, da es keinen geeigneten Gehweg gab. Nun würde uns allen ein Gehsteig an der Ostbahnbegleitstraße reichen und jener neben dem Parkstreifen ist wohl obligat. Andernfalls kämen auf unsere Siedler unnötige Kosten zu, welche, gerade in Zeiten wie diesen, nicht notwendig sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch, über die Siedlerhomepage oder meine private  E-Mail Adresse (blanc@utanet.at) an mich oder sprechen Sie mit Ihrem Kollegen Herrn Höfling, mit dem wir unser Anliegen persönlich erörtert haben.
Ich bitte um wohlwollende Weiterleitung an die MA 28.

Mit freundlichen Grüßen und Dank



                                                                                                          für den Siedlerverein

Obmann                                                                                 Schriftführerin
Ing. Peter Blanc                                                                     Michaela Mörth
(Tel.: 0664 / 206 37 00)                                                                          (Tel.: 0664 / 383 45 12)

Gehsteig Ostbahnbegleitstraße


An die
Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk
Schrödingerplatz 1
1229 Wien


Betreff.: Gehsteige an der Ostbahnbegleitstraße


Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher!

Nachdem  wir Ihnen das Problem mit den zwei durch einen Grünstreifen getrennten Gehsteigen auf der Ostbahnbegleitstraße bereits bei unserer Generalversammlung am 22. April zur Kenntnis gebracht haben (das Schreiben an die Wr. Linien vom17. Februar liegt bei!), möchte ich Sie über den derzeitigen Stand der Dinge informieren und um Ihre Hilfe bitten.
Der vom Siedlerverein ASPERN-HAUSFELD verfasste Brief wurde von den Wiener Linien am 29. Februar an die MA 28 weitergeleitet. Von dort haben wir bis heute keine schriftliche Stellungnahme erhalten!
Auf die Bitte von BR Gasta hin wurde ich dann Anfang Juli von DI Reich (MA 28) telefonisch kontaktiert um die Sache vor Ort zu besprechen. Im Zuge dieses Gesprächs wurde ich einerseits informiert, dass wider unserer Bitte doch zwei Gehsteige geplant sind, andererseits wurde mir zugesichert, dass Herr DI Reich noch einmal mit den ausschlaggebenden Experten sprechen werde.
Nachdem ich seither wieder nichts von der MA 28 gehört habe und selbst im Urlaub war, haben einige Siedler von sich aus mit der MA 28 Kontakt aufgenommen (die BV wurde davon seitens der MA 28 in Kenntnis gesetzt) um von selbiger mit den absonderlichsten Begründungen eine Abfuhr zu erhalten.
Frau DI Layr begründet die Ablehnung des Wunsches des Siedlervereins in einem Brief an eine Siedlerin der auch der BV vorliegt wie folgt:

-         Direkte Wege für FußgängerInnen
-         Gewährleistung der Zugänglichkeit der Grundstücke
-         Vermeidung von Konflikten zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen durch illegales Begehen des Radweges durch Fußgänger mangels eines Gehsteiges an der Liegenschaft
-         Verhinderung von Trampelpfaden in der dann neu gestalteten Grünfläche.



Daraus ist für mich eindeutig ersichtlich, dass, wer auch immer dies als eine einleuchtende Begründung sieht, entweder noch nie vor Ort war, oder versucht die Bürger hinters Licht zu führen!
-         Selbst als an der Ostbahnbegleitstraße nur ein einige Zentimeter breiter „Gehsteig“ war, sind alle Passanten dort gegangen, auch wenn sie manchmal auf die Fahrbahn ausweichen mussten!
-         Es gibt auf der gesamten Länge unseres Gebietes keinen Gartenzugang, lediglich zwei Einfahrten, welche ohnedies eine eigene Zufahrt brauchen, über einen Gehweg oder einen Radweg werden sie nicht zufahren dürfen!
-         Ein illegales Begehen eines Radwegs lässt sich meiner Meinung nach auch nicht vermeiden, wenn man zehn Gehsteige baut und liegt auch nicht in der Verantwortlichkeit unserer Siedler! Vielmehr muss darauf geachtet werden, genügend Hundezonen einzurichten, da die Hundehalter mit ihren Hunden auf Grund der Gegebenheiten diejenigen sein werden, welche den Grünstreifen benutzen werden.
-         Seit der Errichtung unserer Siedlung vor ca. 75 Jahren hat sich noch nie entlang der Grundgrenzen ein Trampelpfad ausgebildet, lediglich entlang der Fahrbahn in Ermangelung eines ordentlichen Gehsteiges neben selbiger!
Daher kann es der MA 28 wohl nur um ein anderes Ziel gehen!
Es ist anzunehmen, dass der Gehsteig neben dem Parkstreifen nicht vom Schnee geräumt werden wird und die Gemeinde den Siedlern deshalb die große finanzielle Belastung zumutet, um in diesem Bereich einen geräumten Gehweg zu haben. Dieses Problem könnte man jedoch auch leicht vertraglich regeln!
Wir sind immer für die Errichtung von Gehsteigen eingetreten, wo solche für die Allgemeinheit von Nutzen sind, in dem gegebenen Fall jedoch würden die Kosten einen allfälligen Nutzen bei weitem übersteigen (dieser Meinung sind übrigens auch die von mir bislang kontaktierten Bezirksräte!).  
Bitte wirken Sie dahingehend auf die MA 28 ein, dass diese von Ihrem Vorhaben ablässt und den Siedlern, welche zum Großteil bereits Pensionisten sind, auf Grund der Länge der Grundstücke, dadurch unnötige, extrem hohe Kosten verursacht!

In Erwartung Ihrer Antwort zeichnen wir
mit freundlichen Grüßen

SIEDLERVEREIN
ASPERN – HAUSFELD
Ing. Peter Blanc                                                  Michaela Mörth
Obmann des Siedlervereines Aspern                                     Schriftführerin
Resedaweg 60, 1220 Wien
Tel.0664 / 206 37 00